Migros: WeKo gibt grünes Licht für Denner-Übernahme – zahlreiche Auflagen

Die Migros verpflichte sich, Denner juristisch, organisatorisch und operationell selbstständig zu lassen, teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag vor den Medien in Bern mit. Die Selbstständigkeit umfasse insbesondere eine eigenständige Preis-, Aktions-, Sortiments- und Standortpolitik. Zudem müsse die Marke Denner erhalten bleiben.


Verwaltungsrat mehrheitlich mit Drittpersonen
Der Denner-Verwaltungsrat müsse mehrheitlich durch Drittpersonen besetzt werden, die unabhängig von der Migros seien. Zudem dürfe die Migros in den nächsten sieben Jahren keinen anderen Lebensmitteldetailhändler in der Schweiz erwerben. Für die nächsten drei Jahre darf der «orange Riese» überdies keine M-Budget-Geschäfte eröffnen.


Getrennte Beschaffung von Waren von hiesigen mittelständischen Zulieferern
Bei der Beschaffung der Waren von hiesigen mittelständischen Zulieferern bleiben Denner und Migros während der nächsten sieben Jahren getrennt. Denner dürfe kleine und mittelgrosse Eigenmarkenlieferanten (KMU) nur dann durch die Migros-Industrie ersetzen, wenn diese das Produkt in einer vergleichbaren Qualität zu günstigeren Preisen liefern könnten, bestimmte die Weko.


Internationale Beschaffung nicht eingeschränkt
Die gemeinsame internationale Beschaffung und der Einkauf bei grossen Schweizer Unternehmen werde indes nicht eingeschränkt.


Grünes Licht für die Übernahme von 70 Prozent an Denner
Damit könne die Migros wie geplant 70 Prozent an Denner übernehmen. Die restlichen Anteile sollen im Besitz der Familie von Denner-Chef Philippe Gaydoul bleiben. (awp/mc/gh)

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