Milchproduzenten und -verarbeiter sollen Menge steuern
Den Entscheid, die Verantwortung für die Milchmengensteuerung stärker an die Markt- und Vertragspartner zu delegieren, hat am Dienstag der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) gefällt – im Anschluss an ein Seminar von Anfang September. Damals erkannte der Vorstand der BO Milch, dass «im weitgehend liberalisierten System die Marktakteure für die Mengensteuerung mehr Eigenverantwortung übernehmen und somit einen Beitrag zur Marktstabilität leisten» sollen.
Geforderte Dreiviertel-Mehrheit erreicht
Wie er am Mittwoch mitteilte, fanden die neuen Instrumente zur Stabilisierung des Milchmarktes jedoch lediglich eine «mehrheitliche Zustimmung». Laut BOM-Geschäftsführer Daniel Gerber wurde jedoch die geforderte Dreiviertel-Mehrheit erreicht. Ausgeschert haben dürften die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die ein eigenes Mengensteuerungmodell ausgearbeitet haben. Es sieht vor, dass die Handelsorganisationen oder Verarbeitungsunternehmen für Direktlieferanten gleichviel Milch liefern dürfen wie sie es aufgrund der Lieferrechte des Milchjahres 2008/2009 durften.
Abgaben von bis zu 30 Rappen für Zusatzmengen
Wer mehr verkaufen will, soll für die zusätzlichen Milchmengen Abgaben von bis zu 30 Rappen pro Liter zahlen. Eine hängige Motion will dieses Modell für allgemeinverbindlich erklären. Konkret soll statt der heutigen Segmentierung der Milch in Vertrags-, Börsen- und Abräummilch, künftig eine verbindliche Segmentierung direkt in Milchkaufverträgen zwischen Produzenten und Verarbeitern festgeschrieben werden. Diese Segmentierung soll je nach Verwerter nach dem effektiven Verwendungszweck erfolgen. Dabei ist die A-Milch für den geschützten und gestützten Bereich der Frischmilch- und Molkereiprodukte vorgesehen. Die B-Milch wird primär in die EU exportiert und die C-Milch ist für Produzenten gedacht, welche zu tieferen Preisen Zusatzmengen ohne Stützung des Bundes für Märkte ausserhalb der EU produzieren wollen.
Einführung eines Rechts auf Transparenz
Um Vertrauen zu schaffen, soll für die Vertragsparteien ein Recht auf Transparenz eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise mit billiger Milch Frischprodukte fürs Inland produziert werden. Den Parteien soll ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt werden. Noch müssen die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu gehört laut Gerber unter anderem die Definition eines Richtpreises, der jedoch unverbindlich ist. Die Details der geplanten Neuausrichtung werden nun an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung konkretisiert. Das letzte Wort haben die Delegierten, die Ende November über die Vorschläge ihres Vorstands befinden werden. (awp/mc/ps/16)