Mindestzinssatz für Pensionskassen bleibt bei 2%

Zu beachten sei, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht habe kompensiert werden können, schreibt das Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die von der Mehrheit der BVG-Kommission empfohlene Formel ergebe per Ende Juli 2010 einen Wert von 2,18% und per Ende August einen solchen von 2,08%, hält der Bundesrat fest.


Arbeitgeberverbände für 2% votiert
Mit seinem Entscheid entspricht er der Forderung der Arbeitgeberverbände. Diese hatten sich für einen Satz von maximal 2% ausgesprochen. Die Gewerkschaften hatten für einen Mindestzinssatz von 2,75% votiert. Die BVG-Kommission sprach sich für 2% aus, nachdem sie Mindestzinssätze zwischen 1,5 und 2,75% geprüft hatte. Die Prüfung habe zwar gezeigt, dass der Zinssatz nächstes Jahr bei 2,18% liegen müsste, sagte Kommissionspräsident Claude Frey Ende August. Da es an den Finanzmärkten in den letzten Wochen aber zu deutlichen Baissen gekommen sei, habe sich die Kommission für einen vorsichtigen Kurs ausgesprochen.


Seit 2009 unverändert
Der Mindestzinssatz von 2% gilt seit Anfang 2009. Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75% gelegen. Angesichts der gravierenden Finanzkrise hatte der Bundesrat im Herbst 2008 aber beschlossen, den Zinssatz auf 2% zu senken. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20’520 und 82’080 CHF erhoben wird.


Travail.Suisse: Mindestzinssatz notorisch zu tief
Die Gewerkschaft Travail.Suisse kritisierte, einmal mehr würden die Interessen der Versicherten missachtet. Der Mindestzinssatz sei notorisch zu tief angesetzt. Die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen habe in den letzten zwölf Monaten gemäss dem Pensionskassenverband ASIP durchschnittlich 7,9% erreicht. Anders tönte es vom Schweizerischen Versicherungsverband: Eine Senkung auf 1,5% wäre wegen der chronisch tiefen Renditen festverzinslicher Wertpapiere und der volatilen Entwicklung der Finanzmärkte angebracht. Der Mindestzinssatz habe in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 2,93% betragen, die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen im Schnitt aber nur 1,88%. (awp/mc/ss/21)

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