Allein seine mehr als 80 Klienten hätten 10 bis 15 Mio CHF investiert, sagte Collomb auf Anfrage zu einem Bericht des Westschweizer Fernsehens «TSR». Der Freiburger Anwalt will Strafanzeige einreichen, damit diese «gewichtige Affäre» vor das Bundesstrafgericht komme. Im Visier ist die Bank Julius Bär, die als Depotbank fungiert habe. Gegenüber «TSR» wies Julius Bär die Vorwürfe zurück. Collomb entgegnete, Ambros Baumann habe nicht alleine gehandelt, Julius Bär habe ihm ihre Schalter, Konten und vor allem ihren exzellenten Ruf zur Verfügung gestellt. 2007 hatte bereits ein Waadtländer Anwalt Strafanzeige im Fall Baumann beim Kantonsgericht eingereicht.
Konkursverfahren eröffnet
Nach dem Tod von Ambros Baumann im Dezember 2007 wurde im August 2008 das Bankenkonkursverfahren über dessen Nachlass eröffnet. Die von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) eingesetzte Konkursliquidatorin PEQ förderte ein Schneeball-System zu Tage: Von den Konten von Baumanns Anlagevehikeln seien «in grösserem Umfang Gelder an die Vermittler sowie direkt an die Anleger zurückgeflossen».
Schneeballsystem
Laut der Untersuchungsbeauftragten waren die involvierten Gesellschaften nur solange funktionsfähig, wie ihnen neue Anlagegelder zuflossen. Im Weiteren bestanden keine Hinweise, dass die versprochenen hohen Renditeziele je erwirtschaftet wurden. Die Auszahlung einer «Rendite» an einzelne Anleger war demnach nur möglich, wenn dem System neue Anlagegelder zugeführt wurden. Die noch vorhandenen Aktiven bezifferte die Konkursliquidatorin auf nur 6,3 Mio CHF. (awp/mc/ps/04)