Mini-Steueramnestie ab Anfang 2010 in Kraft

Bisher wurden Steuerhinterzieher, die sich selber anzeigten, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der hinterzogenen Steuer bestraft. Neu können natürliche Personen wie auch Unternehmen bei der ersten Selbstanzeige straflos ausgehen. Einzig die ordentliche Nachsteuer und der Verzugszins werden für zehn Jahre erhoben. Wenn Erben die Steuerhinterziehung Verstorbener deklarieren, müssen sie künftig Nachsteuer und Verzugszins nur noch für die drei letzten Steuerperioden vor dem Tod des Erblassers bezahlen. Heute beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre. Vorausgesetzt wird wie bei der straflosen Selbstanzeige eine vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörden.


Hoffen auf mehr Steuergelder
Diese Mini-Steueramnestie soll den Anreiz erhöhen, bisher versteckte Vermögen und Einkünfte doch noch dem Fiskus zuzuführen. Die Behörden erhoffen sich davon eine Erhöhung des Steuersubstrats und damit auch mehr Steuereinnahmen. Beziffern lassen sich diese Auswirkungen allerdings nicht. Die Anfang 2010 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sind das, was nach jahrelangen Diskussionen um eine Steueramnestie übrig blieb. Von einem allgemeinen Gnadenakt wie in den 40er-Jahren und letztmals 1969 wollten Bundesrat und Parlament nichts wissen. (awp/mc/ps/18)

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