Mitarbeiterbeteiligungen: Keine Steuerrabatte auf Optionen

Das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wird damit in einem entscheidenden Punkt entschärft. Die linken Parteien sahen im ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats, die Optionen steuerlich zu begünstigen, einen Angriff gegen die Steuergerechtigkeit. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass für jedes Jahr, in dem die Optionen gesperrt bleiben, ein Steuerrabatt von 10% gewährt werden soll. Der Abzug sollte sich kumuliert auf höchstens 50% belaufen. Dieses Ansinnen hatte der Bundesrat unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise und der UBS-Affäre letzten Frühling aufgegeben. Hintergrund der Kehrtwende bildete zudem das Ringen um die Zustimmung des Parlaments zum UBS-Staatsvertrag.

Erklärungsnot
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zeigte sich befriedigt über diese Wendung. Sie forderte jedoch, dass auch bei gesperrten Mitarbeiteraktien auf Steuerrabatte verzichtet wird. Für diese Art der Entlöhnung will der Bundesrat pro Sperrjahr einen Abzug von 6% gewähren. Die Baselbieter Politikerin ortet bei den bürgerlichen Politikern Erklärungsnot: Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Grossteil der Angestellten in der Schweiz auf dem vollen Lohn Steuern bezahlen müssen, während andere steuerlich privilegiert würden, nur weil ein Teil des Lohnes in Aktien anfalle. Unterstützt wurde die SP von den Grünen, deren Sprecher Louis Schelbert (LU) die Gesetzesvorlage als «Ladenhüter» aus einer Zeit bezeichnete, als es der Bundesrat noch als «schick empfand, Boni steuerlich zu privilegieren».

Für die Bürgerlichen ein Steuerprivileg
Für die bürgerlichen Parteien handelt es sich jedoch nicht um ein Steuerprivileg. Sie sehen darin vielmehr einen Risikoausgleich. Mitarbeiteraktien, die während einer bestimmten Zeit nicht veräussert werden dürften, sind laut Finanzminister Hans-Rudolf Merz blockierte Werte. Das Risiko bestehe, dass sie weniger Wert hätten, wenn die Sperrfrist auslaufe. Wer Aktien kaufe, könne jederzeit darüber verfügen und sie bei sinkenden Kursen verkaufen, sagte Georges Theiler (FDP/LU). Das sei ein entscheidender Unterschied zu gesperrten Mitarbeiteraktien. Laut Caspar Baader (SVP/BL) muss auch einem grundlegenden Unterschied zwischen Aktien und Optionen Rechnung getragen werden: Mit einer Option besitze man solange keinen Kapitalanteil an der Gesellschaft, bis die Option ausgeübt werde.

Chance der Wertsteigerung
Hans-Jürg Fehr (SP/SH) hielt vergeblich dagegen, dass Mitarbeiteraktien nicht nur das Risiko des Wertverlusts sondern auch die Chance der Wertsteigerung bergen. Der Nationalrat lehnte es mit 102 zu 49 Stimmen ab, den Steuerrabatt für gesperrte Mitarbeiteraktien zu streichen.
Damit geht die Vorlage, deren ursprüngliche Fassung vom Bundesrat bereits im Jahr 2004 unterbreitet worden war, ein letztes Mal in den Ständerat. Ziel des Bundesrats ist es, die Besteuerungspraxis in den Kantonen zu vereinheitlichen und so mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem wollte er die Attraktivität des Steuerstandortes verbessern. Wegen der teilweise heftigen Debatte um Abzockerlöhne und Steuergerechtigkeit, die in Referendumsdrohungen gegen die Vorlage mündete, war die Behandlung der Gesetzesrevision wiederholt sistiert worden. (awp/mc/gh/34)

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