Das Gericht habe formale Fehler bemängelt, teilte der Mobilfunkanbieter am Donnerstag in Büdelsdorf mit.»Die Wirksamkeit des Vertrages mit France Telecom ist nicht davon betroffen», sagte ein mobilcom-Sprecher. Die Aktionäre des Unternehmens hatten auf einer ausserordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 einer Einigung mit France Telecom zugestimmt und damit den Weg für die Rettung von mobilcom frei gemacht. Gegen Beschlüsse des Aktionärstreffens waren daraufhin Klagen eingereicht worden.
France Telecom trat vom Vertrag zurück