Der Bau von Mobilfunkantennen wird bewilligt, wenn die korrekt berechnete Strahlenbelastung die Grenzwerte einhält. Mit Immissionsmessungen können die Behörden überprüfen, ob die Grenzwerte auch im Betrieb respektiert werden. Zudem werden Ausrüstung und Einstellung der Anlagen von ihnen stichprobenweise kontrolliert.
Neues Qualitätssicherungsystem in den Steuerzentralen
Im Frühling 2005 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass dies nicht genügt, weil die Sendeleistung und die Senderichtung ferngesteuert verändert werden können. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt deshalb die Einrichtung eines neuen Qualitätssicherungsystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber. Mit dem neuen System werden die eingestellten Werte für Sendeleistung und -richtung in einer Datenbank täglich mit den bewilligten Werten verglichen. Überschreitungen sind innert 24 Stunden zu beheben. Die Vollzugsbehörden werden darüber informiert und haben uneingeschränkt Einsicht in die Datenbank.
System geht über die Forderung des Bundesgerichts hinaus
Wie das BAFU am Montag mitteilte, erfasst dieses Kontrollystem nicht nur neue, sondern auch bestehende Sendeanlagen. Zudem berücksichtigt es alle relevanten Komponenten einer Basisstation – das heisst nicht nur jene, die ferngesteuert werden können. Das System geht damit noch über die Forderung des Bundesgerichts hinaus. Erarbeitet wurde das QS-System von den kantonalen und kommunalen Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).
Einführug bis Ende 2006
Die drei grossen Netzbetreiber Orange, Sunrise und Swisscom Mobile wurden ebenfalls angehört. Sie haben sich bereits verpflichtet, das System bis Ende 2006 einzuführen. Die Kantone Bern und Luzern sowie einige Gemeinden hatten die Bearbeitung hängiger Baugesuche und Rekurse für Mobilfunkantennen ausgesetzt, weil sie erst Klarheit über die Umsetzung des höchstricherlichen Anliegens haben wollten. Laut BAFU können diese Sistierungen nun aufgehoben werden.
(awp/mc/hfu)