Dies erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Erzeuger können so Unkraut vernichten, ohne dem Sojapflanzenanbau zu schaden. In Argentinien, wo Monsanto keinen Patentschutz habe, werde die sogenannte RR-Sojapflanze in grossem Umfang angebaut und das Mehl dann nach Europa exportiert, hiess es weiter. Es handle sich also um «totes Material» und die DNA-Sequenz erfülle nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion. Somit gelte auch nicht mehr der Schutz des europäischen Patents. (awp/mc/ps/23)