Zehn Anleger klagen gegen den Stuttgarter Autokonzern, weil ihrer Ansicht nach die adhoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät erfolgt sei. Direkt nach Veröffentlichung der Mitteilung war die DaimlerChrysler-Aktie stark gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht wie geschehen kurz vor der Mitteilung verkauft, argumentieren die Kläger. Der Autobauer hat dagegen mehrfach betont, er sei seinen Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Schrempp-Rücktritt nachgekommen und sehe den Klagen daher gelassen entgegen.
Ein Musterkläger wird bestimmt werden