Nationalrat beschliesst Schuldenbremse für ausserordentliche Ausgaben
Die seit 2003 wirksame Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg die ordentlichen Einnahmen nicht übersteigen. An ihr vorbei können aber ausserordentliche Einnahmen die Schulden in die Höhe treiben. Die Gesetzesänderung sieht deshalb vor, ausserordentliche Ausgaben (z.B. für die Ausfinanzierung von Pensionskassen) und ausserordentliche Einnahmen (z.B. aus Aktienverkäufen) in einem Amortisationskonto zu verbuchen. Ein Defizit dieses Kontos muss innert sechs Jahren durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abgetragen werden.
Kritik von links-grüner Seite
Eine links-grüne Kommissionsminderheit beantragte Nicheintreten auf dieses Regime. Schon die bisherige Schuldenbremse habe ihre Tauglichkeit noch nicht beweisen können. Ihre Verschärfung entspringe der Optik eines «kurzsichtigen, neoliberalen Kassenwarts». Sie sei unnötig und komme angesichts der Rezession zu einem völlig falschen Zeitpunkt.
Bürgerliche sehen in Schuldenbremse «eine Erfolgsgeschichte»
Für die bürgerlichen Fraktionen hingegen ist die Schuldenbremse unverzichtbar und «eine Erfolgsgeschichte». Nur ein schuldenfreier Staat könne ein sozialer Staat sein, hielt der CVP-Sprecher der Linken entgegen. FDP und SVP plädierten dafür, auch die weiterhin ausgeklammerten Sozialwerke möglichst rasch einer vergleichbaren Regel zu unterstellen.
Merz sieht Wirksamkeit klar erwiesen
Die Sozialwerke seien effektiv noch eine Pendenz, räumte Finanzminister Hans-Rudolf Merz ein. Die Wirksamkeit der Schuldenbremse und auch deren Konjunkturverträglichkeit seien indessen klar erwiesen. Der Bund habe heute keine strukturellen Defizite mehr. Mit 117 zu 60 Stimmen trat die grosse Kammer auf die Vorlage ein.
Bei Amortisationsfrist dem Bundes- und Ständerat gefolgt
Mit der Amortisationsfrist von sechs Jahren folgte der Rat in der Detailberatung dem Bundesrat und dem Ständerat. Laut den Kommissionssprechern und Bundespräsident Merz bleibt man damit nahe am üblichen Konjunkturzykus von sechs bis acht Jahren. Wenn es besondere Umstände verlangen, kann das Parlament zudem die Frist erstrecken. Eine SVP-Kommissionsminderheit wollte die Amortisation auf vier Jahre verkürzen, die links-grüne Lager sie im Gegenteil auf zehn Jahre verlängern. Beides lehnte der Rat deutlich ab. Die verkürzte Frist brächte seiner Ansicht nach zu viel Hektik, während die verlängerte das Instrument der Schuldenbremse schwächen würde.
Die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes muss wegen einer geringfügigen Differenz noch einmal in den Ständerat. Sie soll am letzten Sessionstag verabschiedet werden und Anfang 2010 in Kraft treten. (awp/mc/pg/26)