Gleichzeitig wollte die Initiantin Margret Kiener Nellen (SP/BE) die Banken dazu verpflichten, von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Gelder nicht aus Steuerflucht stammen.
Kaufmann: Bestehende Regeln genügen
Den Banken sei über die Standesregeln bereits verboten, aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen zu leisten, sagte Hans Kaufmann (SVP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission. Diese Regeln genügten. Ausserdem sei die Meldepflicht von Verdachtsfällen schwierig umzusetzen.
Vorschlag entsprechend der liechtensteinischen Finanzstrategie
Die Initiantin hielt vergeblich dagegen, dass der Vorschlag der vom Finanzplatz Liechtenstein ausgearbeiteten Strategie entspreche. Bei der Umsetzung gebe es keine Probleme, wie die Vertreter Liechtensteins vor der Kommission deutlich gemacht hätten.
Handeln gefordert
Erneut zu versuchen, die Probleme rund um die Steuerhinterziehung auszusitzen, sei die schlechteste Lösung – das hätten die Ereignisse der letzten Jahre gezeigt. Unternehme die Schweiz nichts, sei das eine Direttissima zur Einführung des automatischen Informationsaustausches zwischen Banken und Steuerverwaltungen, so wie es viele Länder fordern.
Ähnliche links-grüne Anträge wie diese Initiative hatte der Nationalrat bereits im Rahmen der Debatte zum UBS-Staatsvertrag abgelehnt. (awp/mc/pg/19)