Einigkeit herrschte am Dienstag im Rat zu einem Antrag von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) zum Kapitel Weiterbildung. Die Angehörigen der Medizinalberufe müssten diese derart in Anspruch nehmen, dass sie «die Patienten und Patientinnen bis zum Lebensende begleiten» können. Mit 148 zu 0 Stimmen wurde dieser Zusatz angenommen.
Zu reden gab die Haftpflichtversicherung für Selbstständige. Hier schlug die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) ein Obligatorium als Voraussetzung für die Bewilligung zur Berufsausübung vor. SGK-Sprecher Yves Guisan (FDP/VD) sagte, die Frage obliege bisher den Kantonen und auch einer Grauzone.
Nicht wie in den USA
Ein Obligatorium im Bundesrecht wäre nun gut und recht. Die Situation habe sich ja auch unglaublich entwickelt, in den USA gälten Prämien von 85 000 bis 150 000 Dollar pro Jahr in allen risikobehafteten Bereichen. In der Schweiz beliefen sich die Prämien demgegenüber heute auf 10 000 bis 15 000 Franken. Gottseidank sei man in der Schweiz noch nicht so weit wie in den USA, sagte Bundesrat Pascal Couchepin. Auch er machte sich für ein Obligatorium im Kapitel «Bewilligungsvoraussetzungen» stark. Die Konsumenten wären dadurch jedenfalls besser geschützt, sagte der Gesundheitsminister.
Erfolgreich bekämpfte Ruth Humbel Näf (CVP/AG) diesen Plan. Obwohl die Haftpflichtfrage heute nur gerade in sieben Kantonen geregelt sei, hätten landesweit über 95 Prozent der praktizierenden Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung. Eine liberale Praxis sei auch aus versicherungstechnischen Gründen angezeigt. So scharte Humbel Näf das bürgerliche Lager hinter sich. Mit 100 zu 60 folgte der Rat ihrem Vorschlag, im Kapitel «Berufspflichten» zu verankern, dass Medizinalpersonen eine Haftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfanges der Risiken abzuschliessen oder eine vergleichbare finanzielle Sicherheit zu erbringen haben.
«Gummiartikel» weg
Bei der Werbung schlug der Bundesrat eine Klausel vor, wonach Medizinalpersonen «nur objektive und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Werbung» machen dürfen, die «weder irreführend noch aufdringlich ist». Das rief Pierre Triponez (FDP/BE) auf den Plan. Sein Streichungsantrag setzte sich mit 88 zu 82 Stimmen durch. Die Einschränkung sei schlicht unnötig, hatte Triponez erklärt. Es gebe längst eine Rechtsprechung und Praxis bezüglich Lauterkeit der Werbung. Werbung dürfe sowieso nie unwahr sein. Man dürfe nicht in jedem Gesetz unnötige Regeln aufstellen. Namens der SVP forderte Jürg Stahl (ZH), dieser «Gummiartikel» müsse weg. Was der Bundesrat vorschlägt, sei eine Selbstverständlichkeit, befand Christine Goll (ZH) namens der SP. Auch die CVP war dieser Ansicht. Werbung wolle den Konsum steigern, sagte Humbel Näf (AG). Dies dürfe im Sozial- und Krankenversicherungsbereich kein Ziel sein. Die knappe Mehrheit des Rates ging darauf aber nicht ein.
In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 160 zu 1. Sie geht nun an den Ständerat. Bereits im Juni hatte der Nationalrat es unbestritten gelassen, dass es nur noch eine einzige eidgenössische Schlussprüfung geben soll. Das Medizinalberufegesetz ersetzt einen Erlass aus dem Jahr 1877, der nach über 30 Verordnungsänderungen völlig überholt ist.
(AWP / MC / hfu)