Nationalrat sagt Nein zu Boni-Vorstössen

Die bürgerlichen Parteien kritisierte sie. «Wenn Lohnexzesse bekannt werden, rennen Sie zu den Mikrofonen und empören sich. Geht es dann um konkrete Massnahmen, sagen Sie Nein.» Die Boni-Regulierung sei nicht nur eine moralische Frage, hielt Louis Schelbert (Grüne/LU) fest. Gier und Masslosigkeit seien auch volkswirtschaftlich schädlich. Die hohen Boni setzten falsche Anreize.


Staatliche Begrenzung, steuer- und/oder aktienrechtliche Lösung
Die Gegner der Boni-Motionen versicherten, sie stellten sich nicht gegen eine Regulierung. Die zur Diskussion stehenden Vorschläge verfolgten jedoch einen falschen Ansatz. Die Wirtschaftskommission habe verschiedene Modelle geprüft, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit sei eine staatliche Begrenzung der Boni, wie eine Initiative der Jungsozialisten dies fordere. Die zweite Option sei eine rein steuerrechtliche Lösung, wie die Motionen dies vorsähen. Und die dritte sei eine steuer- und aktienrechtliche Lösung. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass die dritte Variante die beste sei.


Vergütungen über drei Millionen Franken als Gewinnanteil behandeln
Bischof plädierte damit für das Tantieme-Modell. Gemäss diesem würden Vergütungen über drei Millionen Franken nicht mehr als Lohn, sondern als Gewinnanteil behandelt, also als Tantieme. Damit müsste die Generalversammlung deren Auszahlung genehmigen. Zudem könnten Unternehmen solche Boni nur ausbezahlen, wenn sie Gewinn schreiben. Schliesslich müssten sie die Beträge als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen. Dieses Modell stand aber am Donnerstag nicht zur Diskussion. Die Räte werden sich allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt dazu äussern: Das Tantieme-Modell soll in die Aktienrechtsrevision einfliessen, die als indirekter Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative dienen wird. Der Ball liegt bei der Rechtskommission des Ständerates.


Nein zur Versteuerung von Bonis ab einer gewissen Höhe
Zu befinden hatte der Nationalrat am Donnerstag über eine Motion von Anita Fetz (SP/BS) und eine Motion der Wirtschaftskommission des Ständerates. Der Ständerat hatte in der Sommersession beiden Motionen zugestimmt; der Nationalrat lehnte die Motion Fetz mit 107 zu 62 Stimmen und jene der Ständeratskommission mit 108 zu 62 Stimmen ab. Weiter lehnte er eine parlamentarische Initiative mit ähnlichem Inhalt ab. Die beiden Motionen verlangten, dass Boni ab einer gewissen Höhe als Gewinn versteuert werden müssen: Vergütungen über 1,5 Millionen Franken sollten höchstens zur Hälfte als geschäftsmässig begründeter Aufwand ausgewiesen werden dürfen. Nach der Motion von Fetz sollte dies für alle Unternehmen gelten, nach jener der Wirtschaftskommission nur für börsenkotierte.


Bundesrat hat «gewisse Vorbehalte» gegenüber Tantieme-Vorschlag
 Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz sprach sich gegen die drei Vorstösse aus. Er erinnerte daran, dass der Bundesrat im Frühjahr selbst eine Variante präsentiert hatte, im sogenannten Planungsbeschluss, den die Räte im Sommer ablehnten. Der Vorschlag des Bundesrates war eine rein steuerrechtliche Lösung. «Der Bundesrat ist heute noch überzeugt, dass das eine praktikable Lösung wäre», sagte Merz. Gegenüber einer Tantieme-Regelung im Aktienrecht habe der Bundesrat «gewisse Vorbehalte». Der Vorschlag könnte zum Beispiel dazu führen, dass sanierungsbedürftige Unternehmen nicht saniert würden. Weil das Unternehmen in einem schlechten Zustand sei, könnte ja keine Tantieme ausbezahlt werden. «Wie will man sanierungswillige Kader finden, wenn diese am Ende für ihre Bemühungen bestraft werden?», fragte Merz. (awp/mc/ss/19)

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