Dass diese sogenannten Managed Care-Lösungen grundsätzlich etwas Gutes sind, war in der Eintretensdebatte unumstritten. Alle Parteien gaben der Hoffnung Ausdruck, dass mit dieser Teilrevision ein wichtiger Schritt bei der Reform des Gesundheitswesens eingeleitet wird.
10 % Selbstbehalt nur bei eingeschränkter Wahlfreiheit
Der Kommissionsvorschlag, der nun im Detail beraten wird, sieht vor, dass Patienten künftig einen Selbstbehalt von 20 Prozent bezahlen müssen, wenn sie sich keinem Managed Care-Modell anschliessen. Nur wer seine Wahlfreiheit des Arztes im Rahmen eines integrierten Versorgungsnetzes einschränkt, soll weiterhin wie heute 10 Prozent der Rechnungen selber bezahlen.
Zwang für Krankenversicherer
Gleichzeitig sollen die Krankenversicherer gezwungen werden, mindestens eine Form von integrierter Gesundheitsversorgung anzubieten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sie drei Jahre Zeit haben, solche Angebote flächendeckend in der Schweiz einzuführen.
Überflüssige Konsultationen verhindern
Kosteneinsparungen erhoffen sich die Gesundheitspolitiker vor allem dadurch, dass die Patienten in einem integrierten Versorgungsnetz über den gesamten Behandlungsprozess eng begleitet werden. Dadurch sollen etwa überflüssige Konsultationen eines Spezialisten verhindert werden. Da die Leistungserbringer im Rahmen eines solchen Modells Budgetmitverantwortung übernehmen, werden zudem Anreize geschaffen, die Kosten möglichst tief zu halten.
Insgesamt erwarten vor allem bürgerliche Gesundheitspolitiker, dass durch die Reform die Behandlungsprozesse optimiert, die Behandlungsqualität verbessert und das Kostenwachstum gebremst wird.
Widerstand formiert sich
Bereits in der Eintretensdebatte kündigte sich aber auch Widerstand an. Die Patientenorganisationen drohten mit dem Referendum, falls es bei dem Selbstbehalt von 20 Prozent bleibt. Sie fordern mit der SP, dass generell an einem Selbstbehalt von 10 Prozent festgehalten werden soll. Wer sich aber einem Managed Care-Modell anschliesst, soll nur noch 5 Prozent bezahlen. (awp/mc/pg/14)