Nationalrat verlängert indirekte Presseförderung bis Ende 2014
Für die indirekte Presseförderung gilt heute das Drittelsmodell, mit dem Bund, Verlage und Post den Zeitungstransport gemeinsam verbilligen. Mit dem Sparpaket 2003 wurde der Bundesbeitrag von 100 auf 80 Mio CHF gesenkt und auf Ende 2007 befristet. Eine Motion der Räte, dies rückgängig zu machen, wollte der Bundesrat nicht erfüllen.
Nationalrat nahm das Heft in die Hand
Der Nationalrat nahm deshalb das Heft in die Hand. Ihm zufolge wird die Post für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften weiterhin distanzunabhängige Vorzugspreise gewähren. Dafür bekommt sie vom Bund maximal 60 Mio CHF pro Jahr. 20 weitere Mio soll die Post erhalten, um gezielt die Beförderung kleinauflagiger Titel zusätzlich zu verbilligen. Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) stiess trotz vielstimmigem Bekenntnis zur Pressevielfalt nicht auf grosse Begeisterung. Während sich SP, CVP und Grüne mangels Alternative dafür aussprachen, wollte die SVP von dieser «Scheinlösung und Heuchelei» nichts wissen. Der FDP war wichtig, dass die Bundeshilfe nicht unbefristet verankert wird.
Modell der direkten Presseförderung gescheitert
SPK-Sprecher Edi Engelberger (FDP/NW) erinnerte daran, dass seit dem Nein des Bundesrates ein Modell der direkten Presseförderung gescheitert ist. Medienminister Moritz Leuenberger blieb aber hart: Die Transportverbilligung sei weder geeignet noch nötig, um die Medienvielfalt zu garantieren. Wenn das Parlament eine Kehrtwendung vollziehe, müssten die Mehrausgaben kompensiert werden.
Eintreten beschlossen
Gegen Bundesrat und SVP beschloss der Rat mit 144 zu 30 Stimmen Eintreten. Die SVP schlug mit Hermann Weyeneth (BE) vor, die 60 Mio zu streichen und nur die 20 Mio für die «Kleinen» zu gewähren. Der Rat lehnte dies mit 130 zu 48 Stimmen ab. Klar verwarf er auch den Antrag einer vom Grünen Louis Schelbert (LU) angeführten Minderheit, beide Abgeltungen als Mindestbeiträge festzuschreiben. In einer weiteren Abstimmungskaskade beschloss der Nationalrat, die Bundeshilfe von 60 Mio bis zum Inkrafttreten neuer Bestimmungen über die Presseförderung, längstens aber bis Ende 2014 zu verlängern. Auf Antrag einer Minderheit unter Ruedi Lustenberger (CVP/LU) entschied er sich mit 144 zu 31 Stimmen, die 20 Mio von der Befristung auszunehmen. Abgelehnt wurden sowohl der Verzicht auf jegliche Befristung wie auch eine Verlängerung um lediglich fünf Jahre und ein schrittweiser Abbau der Bundeshilfe. (awp/mc/gh)