Nationalratskommission am Ziel – Für freie Spitalwahl

Mit 12 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die SGK die Vorlage zur neuen Spitalfinanzierung gutgeheissen, wie ihr Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag in Bern mitteilte. Die Vorlage wird vom Zweitrat in der kommenden Märzsession behandelt.

Mehr Wettbewerb schaffen
Damit, dass die Grundversicherten unter allen Listenspitälern frei wählen können, will die SGK das «Cassis de Dijon-Prinzip» in der Krankenversicherung einführen und mehr Wettbewerb schaffen. Wirksam werden soll diese Öffnung drei Jahre nach dem Inkrafttreten der KVG-Revision, die für Anfang 2008 vorgesehen ist.

Vorschlag des Ständerats
Beim «Kernpunkt» der Revision folgte die Nationalratskommission laut Triponez dem Ständerat. Mit 16 zu 2 Stimmen hiess sie die Einführung leistungsbezogener Fallpauschalen anstelle der heutigen Finanzierung des Spitalbetriebs gut.



Kantonsanteil auf mindestens 55 Prozent festgelegt
Gegen den Ständerat entschied die SGK aber in der Frage, wie die Kosten der Pflichtleistungen und Investitionen öffentlicher wie privater Listenspitäler auf Kantone und Kassen verteilt werden sollen. Der Erstrat hatte für die Kantone einen Mindestsatz von 60 Prozent gewählt und für Kantone mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau eine Reduktion bis auf 45 Prozent vorgesehen. Mit Stichentscheid von Triponez legte die SGK den Kantonsanteil nun auf mindestens 55 Prozent fest – und zwar ohne die Flexibilität nach unten. 2004 lag der Durchschnitt bei 58 Prozent, wobei Thurgau mit 38 Prozent und Genf mit 73 Prozent weit auseinander lagen. Die SGK-Minderheit ist für mindestens 60 Prozent ohne die Möglichkeit einer Reduktion.

Krankenkassen können keine Verträge mit Spitälern abschliessen
Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte es die SGK ab, dass die Krankenkassen auch mit nicht auf der Spitalliste figurierenden Spitälern sollen Verträge abschliessen können. Die vom Ständerat vorgeschlagenen «Vertragsspitäler (ohne Anspruch auf Kantonsbeiträge) durchkreuzten die Bedarfsplanung der Kantone, sagte Yves Guisan (FDP/VD).

Kantone: Koordinierte Spitalplanung verpflichtend
Im Einklang mit dem Ständerat wiederum will die SGK die Kantone ausdrücklich zu einer koordinierten Spitalplanung verpflichten. In der hochspezialisierten Medizin wird eine gesamtschweizerische Planung verlangt, für die der Bundesrat einheitliche Kriterien erlässt.

Kein Zuschlag für gesundheitspolitische Statistiken auf Prämien
Nichts wissen will die Nationalratskommission vom Vorschlag des Bundesrates, auf den Krankenkassenprämien einen Zuschlag für gesundheitspolitische Statistiken zu erheben. Ihrer Ansicht nach geht es hier um eine Bundesaufgabe, die auch aus Mitteln des Bundes zu finanzieren ist.

Einheitliche Finanzierung
Mit 13 zu 9 Stimmen unterstützt die SGK schliesslich eine Motion, mit welcher der Ständerat eine einheitliche Finanzierung des stationären und des ambulanten Bereichs verlangt. Realistischerweise verlängerte sei dabei die Frist für eine Vorlage des Bundesrates von Ende 2008 auf Ende 2010. (awp/mc/ar)

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