Wie Kommissionspräsidentin Gabi Huber (FDP/UR) vor den Medien weiter erklärte, beschloss die RK zudem mit 14 gegen 12 Stimmen ohne Enthaltung, die Initiative von der Aktienrechtsrevision zu entkoppeln.
«Gegenvorschlag illusorisch»
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dem Volksbegehren des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dazu schlug die Regierung vor, im Aktienrecht die Rechte der Aktionäre zu stärken und so Hürden für eine exzessive Entlöhnung der Manager zu schaffen. Der Ständerat hatte diesem Vorgehen zugestimmt, die Vorschläge des Bundesrats aber abgeschwächt. Ein Teil der RK fand deshalb, dass ein echter Gegenvorschlag illusorisch ist. Damit sei es gegenüber dem Stimmvolk ehrlicher so rasch als möglich über die Abzocker-Initiative abzustimmen.
Sie verlangten deshalb die Entkoppelung der Initiative und der Gesetzesrevision. Sie wurden dabei von Parlamentariern unterstützt, die argumentierten, dass es einfacher sei, gegen die Abzocker-Initiative zu argumentieren, wenn nicht gleichzeitig ein Gegenvorschlag zur Abstimmung gelange. Laut Huber werden die Anträge aus der RK voraussichtlich erst in der Frühjahressession im Plenum beraten. (awp/mc/pg/27)