Einfluss des Parlaments gestärkt
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, änderte die Kommission das Gesetz in der Detailberatung in wichtigen Punkten ab. Sie stärkte dabei insbesondere den Einfluss des Parlamentes, so bei der Kompetenzordnung für die Bewilligung von dringlichen Krediten. Erträgt ein Vorhaben keinen Aufschub, so soll die Finanzdelegation künftig auf Antrag des Bundesrates nur noch Beträge von maximal einem halben Prozent der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen des Bundes bewilligen können. In diesem Jahr wären das rund 250 Millionen Franken.
Die FK übernimmt damit eine Initiative des Nationalrates, auf die der Ständerat nicht eingetreten war. Mit der Limite von einem halben Prozent statt einem fixen Betrag von 250 Millionen nahm sie einen Antrag von Cécile Bühlmann (Grüne/LU) auf, der im Nationalrat abgelehnt worden war. Übersteigt der Kreditbetrag diese Grenze, so entscheidet die Bundesversammlung. Neu wird die Behandlung des Finanzplanes geregelt. Heute kann ihn die Bundesversammlung bloss zur Kenntnis nehmen. Nach dem Willen einer starken Mehrheit der FK soll der Finanzplan der Bundesversammlung zusammen mit dem Voranschlag zur Genehmigung vorgelegt werden.
Finanzhaushaltsgesetz wird in der Frühjahrssession beraten
Das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz wird vom Nationalrat in der Frühjahrssession beraten. Sein zentrales Element ist das Neue Rechnungsmodell (NRM), das die Transparenz in den Bundesfinanzen verbessern soll. Es nähert sich dem Harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden (HRM) an. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes wird neu mit den in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Elementen Erfolgsrechnung, Mittelflussrechnung, Bilanz und Anhang ausgewiesen. Die Rechnungslegung soll sich grundsätzlich nach den internationalen IPSAS-Normen richten.
(AWP, MC hfu)