NEAT trotz Teuerung und Verzögerungen auf gutem Wege

Das stellt die Aufsichtsdelegation (NAD) in ihrem Jahresbericht fest. In ihrer am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsablage bescheinigt die aus je sechs Mitliedern des National- und des Ständerates bestehende NAD, dass die Arbeiten für die NEAT grundsätzlich auf gutem Wege sind und der Grossteil der Arbeiten planmässig verläuft.


Inbetriebnahme Gotthard-Basistunnel im Mai 2017


Die Delegation rechnet damit, dass der Gotthard-Basistunnel im Mai 2017 in Betrieb genommen werden kann. Allerdings könnte sich dieser Termin wegen geologischer Unsicherheiten im Abschnitt Faido im schlimmsten Fall um bis zu vier Jahre verzögern. Bei guten Bedingungen wäre aber auch eine Inbetriebnahme im Mai 2016 möglich.

Planung teilweise zu optimistisch


Die NAD ist der Ansicht, dass bei der Planung der NEAT teilweise von zu optimistischen Annahmen ausgegangen wurde, Projektelemente zu tief veranschlagt oder nicht von Anfang an einberechnet wurden. Zusammen mit Projektänderungen führe das unweigerlich zu Mehrkosten. Seit 1998 seien die Kosten um 32 Prozent gestiegen.

Endkosten der NEAT bei ungefähr 24 Mrd CHF


Die mutmasslichen Gesamtkosten der NEAT bewegen sich nach Angaben der NAD aus heutiger Sicht zwischen 19 und 20 Mrd CHF. Dazu kommen Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen, welche das Bundesamt für Verkehr auf rund 4 Mrd CHF schätzt. Die Endkosten liegen danach im Bereich von 24 Mrd CHF.

Einheitliche Überprüfung der FinöV- Projekte


Die NAD begrüsst, dass der Bundesrat den Fonds zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FinöV) prioritär für die NEAT verwenden will. Sie vermisst allerdings eine umfassende Überprüfung der FinöV- Projekte NEAT, Bahn 2000, Hochgeschwindigkeits-Anschlüsse und Lärmsanierung nach einheitlichen Kriterien.

Priorität für Nord- und Südzufahrten


Es wäre finanz- und staatspolitisch bedenklich, wenn die Mittel für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) einzig von der Gotthard-Achse abhängen würden, heisst es im NAD-Bericht. Priorität sollten jene Projekte geniessen, die Bau und Betrieb der NEAT unterstützten, vorab die Nord- und Südzufahrten im Inland.

Bahnhof Porta Alpina darf Transitverkehr nicht beeinträchtigen


Der geplante unterirdische Bahnhof Porta Alpina unter Sedrun GR darf nach Meinung der NAD den Transitverkehr im Gotthard- Basistunnel nicht beeinträchtigen. Namentlich sei sicherzustellen, dass durch die Porta Alpina die Kapazität des Güterverkehrs nicht eingeschränkt wird.

Betriebliche Konsequenzen «klar und transparent» nachweisen


Die Delegation erwartet vom Bundesrat, dass er – bevor er einen Grundsatzentscheid über die Auslösung der Hauptinvestition fällt – die betrieblichen Konsequenzen für den Tunnel, die Gotthard- Bergstrecke und die Erschliessung der Regionen südlich und nördlich des Gotthards «klar und transparent» nachweist. (awp/mc/ab)
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