Nestlé lässt über Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung befinden

Wie «Le Temps» und «L’Agefi» am Mittwoch weiter schreiben, stellt Nestlé ferner die Frage, ob das Quorum von 50% abgeschafft werden soll, wenn der Gesellschaftszweck geändert und der Hauptsitz verlegt oder fusioniert wird.


Bedarf an qualifizierter Mehrheit
Nestlé will von seinen Anteilseignern weiter wissen, ob das Quorum zur Änderung der Statuten oder der Anzahl VR-Mitglieder abgeschafft werden soll. Heute bedarf es dafür einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 des eingetragenen Aktienkapitals und 3/4 der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen.


Unabhängigkeit der Gesellschaft wahren
Die letzten beiden von Nestlé aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf die Amtsdauer der VR-Mitglieder und der Revisoren, heisst es weiter. Die Statuten von Nestlé datieren vom Jahr 1989, sie sollten in erster Linie die Unabhängigkeit der Gesellschaft wahren, erinnert «Le Temps».


Umfrageergebnis wird nicht publiziert
Das Ergebnis dieser Umfrage wird nicht publiziert, schreibt «L’Agefi». Vielmehr werde Nestlé der Einladung zur nächsten Generalversammlung ein «»Feed-Back» zu diesem Thema beilegen. (awp/mc/ab)

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