Am Mittwoch setzte der Bundesrat die für die Umstellung nötige Revision des AHV-Gesetzes per 1. Dezember in Kraft, gleichzeitig mit Anpassungen auf Verordnungsstufe. Die Einführung der neuen AHV-Nummer wurde vom Parlament 2006 beschlossen.
Verbesserter Datenschutz
Die neue 13-stellige Nummer für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird völlig anonym sein. Nach Angaben des Departements des Innern werden damit der Datenschutz verbessert, durchführungstechnische Mängel behoben, effizientere Abläufe geschaffen, und der Aufwand bei Mutationen wird kleiner.
Ausweise im Kreditkartenformat
An Stelle der grauen AHV-Ausweise werden neu Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt. Die Versicherten und auch die Rentner müssen aber deshalb nichts unternehmen: Die neuen Ausweise werden von den Arbeitgebern abgegeben. Selbständigerwerbende, nicht Erwerbstätige und Rentner erhalten ihn von ihrer Ausgleichskasse.
Wer nach dem 1. Juli 2008 die Stelle wechselt, erhält vom neuen Arbeitgeber nicht mehr einen Stempel auf den AHV-Ausweis, sondern einen sogenannten Versicherungsnachweis. Für die Zeit davor werden keine Nachweise ausgestellt. Die bisherigen AHV-Ausweise müssen deshalb aufbewahrt werden. Die Arbeitgeber erhalten die neuen AHV-Ausweise für ihre Mitarbeiter voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 von der Ausgleichskasse. Die neuen AHV-Nummer werden den Arbeitgebern in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 mitgeteilt. (awp/mc/pg)