Neue AHV-Nummern ab 1. Juli: Sozialversicherungs- und Personenregister-Nummer

Gefordert sind bei dem Wechsel die Arbeitgeber und die Ausgleichskassen. Die Versicherten brauchen von sich aus nichts zu unternehmen. Sie erhalten die neuen Nummern in der zweiten Jahreshälfte 2008 oder anfang 2009 von ihren Arbeitgebern oder den Kassen.


Nummern-Vorrat geht aus
Die heute gültige, erst acht- und seit 1972 elfstellige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV 1948 verwendet. Inzwischen geht der Vorrat dieser Nummern aber aus, denn jede Nummer darf nur ein einziges Mal zugeordnet werden. Ausserdem enthalten die alten Nummern leicht zu entschlüsselnde Angaben über ihre Besitzer – Geburtsdatum, Geschlecht, Anfangsbuchstaben des Geschlechtsnamens, und Staatsangehörigkeit (Schweiz oder Ausland).


40 % mit mehreren AHV-Nummern
Bei einem Namenswechsel durch Heirat oder bei Änderung der Nationalität musste die Nummer geändert werden. Von den 14 Millionen Personen, die seit 1948 bei der AHV versichert waren, hatten 40% mehrere AHV-Nummern. Ein Versicherter hatte sogar insgesamt neun verschiedene AHV-Nummern erhalten, wie Heiner Schläfli vom Bundesamt für Sozialversicherungen gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.


Keine Rückschlüsse auf Inhaber mehr möglich
Die neuen 13-stelligen Nummern werden nur ein mal vergeben. Rückschlüsse auf die Inhaber sind nicht mehr möglich. Sie sind vollständig anonymisiert und entsprechen somit den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes.


Neue Nummer wird zur Sozialversicherungsnummer
Die Zahlenkombinationen umfassen einen dreistelligen Landescode (756 für die Schweiz), eine neunsstellinge «nicht sprechende» Zufalls-Zahl, und am Schluss eine Kontrollziffer. Die neue Nummer wird zur Sozialversicherungsnummer, die in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet werden kann – also auch in der IV, der EO, der Militärversicherung, der obligatorischen Unfall- und Krankenversicherung. Die neuen 13-stelligen AHV-Nummern werden auch auf den künftigen Krankenversichertenkarten eingetragen. Nach dem Willen des Bundesrats soll dies 2009 geschehen.


Vereinfachung der Verwaltung
Das neue System vereinfacht also die Verwaltung und lässt zudem eine effektivere Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Sozialversicherungssystemen zu.


Neue AHV-Nummern als Personenidentifikatoren
In einem weiteren Schritt werden die neuen AHV-Nummern in den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern als Personenidentifikatoren eingesetzt. Das Registerharmonisierungsgesetz von 2006 regelt dies. Die amtlichen Personenregister wurden harmonisiert, die Daten standaridisiert und die Nutzung vereinfacht. Die Verwendung der neuen AHV-Nummern erleichtert die statistische Erhebung auf nationaler Ebene, so etwa bei der Volkszählung 2010.


Neue Ausweise im Kreditkartenformat
Das neue System stellt sicher, dass weiterhin jede Person eine eindeutige Nummer erhält. Die alte Nummer bleibt gespeichert und wird im AHV-Register mit der neuen verbunden. So gehen keine Daten verloren. An Stelle der heutigen grauen AHV-Ausweise werden neu Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt. Diese erhalten nur noch den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die AHV-Nummer der oder des Versicherten.


Die neuen Ausweise werden von den Arbeitgebern respektive von den Ausgleichskassen abgegeben. Die Versicherten sollten den alten Ausweis aufbewahren. (awp/mc/pg)


 

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