Insbesondere die Eigenschaften der Standorte wurden genauer untersucht. Aus Sicht der nuklearen Sicherheit könnte an allen drei von den Gesuchsstellern vorgeschlagenen Standorten in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn ein neues Kernkraftwerk gebaut werden, wie das ENSI am Montag mitteilte.
Standorte Gösgen, Beznau und Mühleberg
Am 9. Juni 2008 reichte die Kernkraftwerk Niederamt AG dem Bundesamt für Energie das Rahmenbewilligungsgesuch für sein Neubauprojekt ein. Dieses soll neben der bestehenden Anlage von Gösgen gebaut werden. Am 4. Dezember 2008 reichten auch die Ersatz Kernkraftwerk Beznau AG und die Ersatz Kernkraftwerk Mühleberg AG je ein Rahmenbewilligungs-Gesuch für Neubauprojekte in Beznau und in Mühleberg ein. Die Projektanten möchten die bestehenden Anlagen nach einer kurzen Phase des Parallelbetriebs durch einen Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft ersetzen. Bei den drei Neubauprojekten handelt es sich um Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren, die mit einem Hybridkühlturm betrieben werden sollen. Die geplante elektrische Leistung der neuen Kernkraftwerke ist wesentlich höher als die der bestehenden Anlagen.
Was wurde überprüft?
Als zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes hat das ENSI für jedes Rahmenbewilligungsgesuch ein Gutachten erstellt, in dem die Fragen der nuklearen Sicherheit, des Sabotage- und Terrorschutzes sowie der späteren Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle behandelt werden. Die Gutachten des ENSI bilden eine Grundlage für den Entscheid des Bundesrats über die Erteilung der Rahmenbewilligungen. Das ENSI hat die Gesuchsunterlagen darauf überprüft, ob sie vollständig, nachvollziehbar und sachlich richtig sind. Auch hat das ENSI die Einhaltung gesetzlicher und internationaler Anforderungen an eine Standortbeurteilung geprüft.
Rechtliche Voraussetzungen erfüllt
In seinen drei Gutachten beurteilt das ENSI die Angaben der Gesuchssteller für ein Rahmenbewilligungsgesuch als technisch fundiert und ausreichend. Die gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt, dies insbesondere auch hinsichtlich der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor Radioaktivität kann während der Betriebs- und Nachbetriebsphase sichergestellt werden.
Weitere Abklärungen zur Erdbebengefährdung
Keiner der drei Standorte weist Eigenschaften auf, die den Bau eines neuen Kernkraftwerks grundsätzlich in Frage stellen. Bei der Überprüfung der Gesuchsunterlagen hat das ENSI dennoch Sachverhalte festgestellt, die einer weiteren Klärung bedürfen. Daraus hat das ENSI Anträge für Auflagen abgeleitet. Das ENSI fordert von den Gesuchsstellern insbesondere weitere Abklärungen zur genaueren Bestimmung der Erdbebengefährdung der Standorte. Diese Daten sollen nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bei der seismi-schen Auslegung der Neuanlagen berücksichtigt werden.
Öffentliche Auflage aller Unterlagen Mitte 2011
Bis Ende Jahr wird die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die das Departement UVEK und den Bundesrat in grundsätzlichen Fragen zur nuklearen Sicherheit berät, zu den Gutachten des ENSI Stellung nehmen. Anfang 2011 erhalten die Kantone Gelegenheit sich zu den drei Rahmenbewilligungsgesuchen zu äussern. Die öffentliche Auflage aller Unterla-gen erfolgt Mitte 2011. Voraussichtlich Mitte 2012 wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligungen entscheiden. Die Entscheide des Bundesrats müssen danach von National- und Ständerat genehmigt werden. Der Beschluss der Bundesversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum, das Schweizer Stimmvolk hat also das letzte Wort zu den Neubauprojekten. Eine Volksabstimmung könnte voraussichtlich gegen Ende 2013 stattfinden. (ensi/mc/ps)