Neue Anlageformen – Kollektivanlagengesetz geht in Anhörung

Das Kollektivanlagengesetz ermöglicht neue Gesellschaftsformen für kollektive Kapitalanlagen, etwa die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) und die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen. Für Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) gilt eine differenzierte Regelung.


Schutz der Kleinanleger soll gewährt sein
Sie unterstehen dem Kollektivanlagengesetz, wenn sie nicht an der Börse kotiert sind oder wenn sie sich an nicht qualifizierte Anleger richten. Damit soll der Schutz der Kleinanleger gewährt sein. Das neue Gesetz tritt nach Angaben des Finanzdepartements vom Mittwoch voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft.


Frist bis zum 20. August
Parteien und Organisationen können sich bis am 20. August zum Verordnungsenwurf und damit zu den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz äussern. Das Kollektivanlagengesetz wurde auf der Grundlage eines 2002 vom EFD angeforderten Expertenbericht ausgearbeitet. Vom Parlament verabschiedet wurde es am 23. Juni. (awp/mc/pg)

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