Neue Eigenmittelverordnung für Banken – Basel II auf Anfang 2007 umgesetzt

Basel II wurde im Juni 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedet. Ziel ist es, die mannigfaltigen Risiken des Bankbetriebs zu erfassen und dementsprechend die Anforderungen an das Eigenkapital festzulegen. Dies soll die Solidarität unter den Banken verstärken und zur Stabilität des Finanzsystems beitragen.

Keine Anpassungen auf Gesetzesstufe
Für die Umsetzung ins Landesrecht braucht keine Anpassungen auf Gesetzesstufe. Es genügt eine Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung), die unter Federführung der Eidgenössischen Bankenkommission erarbeitet und nun von der Landesregierung gutgeheissen wurde.

Wahl verschiedener Methoden zur Berechnung
Basel II ermöglicht die Wahl unter verschiedenen Methoden zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für die verschiedenen Risiken. Laut Bundesrat trägt dies den unterschiedlichen Bedürfnissen der kleinen und grossen Banken Rechnung, ohne dass der Wettbewerb unter den Finanzinstituten beeinträchtigt wird.

International tätige Banken: Entspricht EU-Regelung
Für die international tätigen Banken entspricht die Regelung jener innerhalb der EU. Damit würden auch im grenzüberschreitenden Verhältnis Wettbewerbsverzerrungen vermieden, hält das Finanzdepartement (EFD) fest. Die adäquatere Abstufung von Eigenmittelanforderungen werde die Sicherheit der Bankbranche weiter verbessern.

Basel II: Differenzierter als frühere Regelungen
Laut EFD ist Basel II differenzierter als das frühere Regelwerk. Die Kreditvergabepolitik der Banken werde durch den Wechsel nicht negativ beeinflusst – insbesondere auch nicht im Firmenkundenkredit- und Retailgeschäft. Im Einklang mit der EU-Praxis können die Banken im Laufe des nächsten Jahres auf Basel II umstellen. (awp/mc/ar)

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