Da sich aber die Einführung der Scanner zur Entdeckung von Flüssigkeiten im Gepäck verzögert, wird das Verbot noch drei Jahre bestehen bleiben, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte. Damit weicht die Kommission leicht von ihrem Fahrplan ab, den sie im Oktober letzten Jahres vorgestellt hatte. Damals wurde eine flächendeckende Einführung der neuen Scanner-Technologie erst für 2014 in Aussicht gestellt. Im Moment werden sie an verschiedenen grossen Flughäfen in der EU getestet.
Flüssige Güter aus Duty-Free-Shops in versiegelten Plastiksäcken
Als erster Schritt hin Richtung Aufhebung können spätestens ab dem 29. April 2011 flüssige Güter aus Duty-Free-Shops in Drittländern in versiegelten Plastiksäcken wieder an Bord genommen werden. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) war dies bisher nur für Transit-Passagiere aus Singapur und Kroatien möglich. Neu können auch Personen aus den USA und Kanada mit den so verpackten Flüssigkeiten durch die Flughäfen der EU und der Schweiz reisen.
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird regelmässig an die Rechtsentwicklungen in der EU angepasst. Die jetzt in Kraft getretenen angepassten EU-Veordnungen wurden am 7. April in Brüssel im zuständigen gemischten Ausschuss diskutiert. Mit der Übernahme der Regelungen sind Schweizer Flugpassagiere weiterhin den EU-Bürgerinnen und -Bürger gleich gestellt.
Vereinfachung und Harmonisierung der Sicherheitschecks
Die EU-Kommission will mit den neuen Regeln die Sicherheitschecks an den Flughäfen für die Passagiere vereinfachen und harmonisieren. Die Umsetzung der Massnahmen werden von der EU-Kommission mit Stichproben und -kontrollen überwacht. (awp/mc/pg/28)