Neue Mercer-Studie in 43 Ländern zum Thema Kündigungsfristen
In den meisten Ländern beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist wie in Deutschland einen Monat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Mercer, in deren Rahmen die Mindestkündigungsfristen in 43 Ländern weltweit verglichen wurden.
USA und Mexiko ohne Kündigungsfristen
Die Studie zeigt, dass die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen bei Kündigungen durch Arbeitnehmer weltweit sehr verschieden geregelt sind. Angestellte in den USA und in Mexiko beispielsweise sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Dennoch hat sich in den USA in der Praxis eingebürgert, den Arbeitgeber zwei oder mehrere Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses über die Kündigung zu informieren. In Hong Kong, Irland, Singapur und Grossbritannien schreibt der Gesetzgeber Angestellten mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine einwöchige Kündigungsfrist vor. Ganz anders gestalten sich die Kündigungsregelungen in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien: Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen betragen hier zwei Monate für Angestellte, die über ein Jahr im Unternehmen tätig sind. Im Allgemeinen zeigt die Studie, dass Kündigungsfristen oft mit der Beschäftigungsdauer zusammenhängen: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen arbeitet, umso länger ist die Kündigungsfrist.
Schweiz über dem weltweiten Durchschnitt
«Obwohl die gesetzlichen Kündigungsfristen in der Schweiz eher über dem weltweiten Durchschnitt liegen, gilt es zu berücksichtigen, dass in vielen Ländern individuelle Kündigungsvereinbarungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, getroffen werden. Wie individuell verschieden Kündigungsfristen ausfallen, zeigt sich nicht zuletzt im europaweiten Vergleich, denn innerhalb der EU-Länder gibt es keine einheitliche, allgemeinverbindliche Regelung», so Dirk Ewert, Verantwortlicher Information Product Solutions von Mercer. Grundsätzlich gilt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dieselbe Frist wie für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. In einigen Ländern ist der Arbeitgeber jedoch gesetzlich verpflichtet, für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine längere Kündigungsfrist einzuhalten. Dies ist in Österreich, Belgien, Bolivien, Dänemark, Finnland, Luxemburg und der Ukraine der Fall. In Gross-britannien sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einer Woche einzuhalten, während Arbeitgeber die Kündigungsfrist für jedes Beschäftigungsjahr um eine Woche bis zu maximal 12 Wochen erhöhen müssen.
(Mercer/mc/hfu)
Zur Studie
Die Studienergebnisse wurden im Mercer «Global HR Factbook» veröffentlicht. Multi-nationale Unternehmen nutzen diese Publikation als Nachschlagewerk für HR-Themen und als Informationsquelle hinsichtlich weltweiter Markttrends und Gepflogenheiten. Das Global HR Factbook kann online über www.imercer.com/globalhrfactbook, per Fax unter + 41 – 22 329 49 04 oder per E-Mail an [email protected] be-stellt werden.
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