von Gérard Al-Fil
Um es gleich vorwegzunehmen: für Schweizer Bürger, Deutsche, Österreicher und Liechtensteiner, die nach Dubai reisen ändert sich wenig: sie dürfen ohne Visaformalien nach Dubai und Abu Dhabi einreisen, und sie erhalten weiterhin am Flughafen («on arrival») einen gebührenfreien Stempel in den Pass. Das Visum ermächtigt zu einem Aufenthalt von maximal einem Monat (bisher 90 Tage). Noch in 2008 soll jedoch eine Gebühr von 100 Dirham (rund 27 Schweizer Franken) für ein 30-Tage-Besuchsvisum erhoben werden.
Neu: Das Besuchsvisum
Insgesamt sind 34 Staaten von der neuen Regelung ausgenommen, darunter fast alle Länder der EU-27, die USA und Kanada. Die meisten anderen Staatsangehörigen müssen für ein Visum fortan 1000 Dirham (rund 276 Franken) hinterlegen, die sie bei Ausreise innerhalb der erlaubten Frist von einem Monat zurückerstattet bekommen. Eine Verlängerung ist gegen ein Entgelt von 500 Dirham möglich. Ausserdem: ein Expat, der in Dubai lebt, kann zum Beispiel seine Verwandten oder Freunde aus der Schweiz per Besuchsvisum, per Visit Visa einladen.
Schwarzarbeitern drohen Geldstrafen
Aufenthalter mit Besuchs- oder Touristenvsium dürfen auf keinen Fall einer Beschäftigung nachgehen. Dies gilt gleichsam für unentgeltliche Firmenpraktika oder Gelegenheitsjobs in der Freizeitindustrie. Bei Missbrauch wird eine Geldstrafe in Höhe von 50’000 Dirham verhängt. Ausserdem: für Gastarbeiter gilt fortan, dass sie bei Ablauf eines Arbeitsvisums in ihre Heimatländer zurückreisen müssen. Bisher genügte das Ausweichen in ein Nachbarland für einen Tag, um bei der Rückkehr in die VAE das neue Arbeitsvisum zu beantragen. Die meisten asiatischen Expats flogen dazu bislang auf die iranische Insel Kish, die von den VAE aus mit Resident Visa problemlos bereist werden darf.