Für die Herausgabe von Steuerdaten muss demnach ein Amtshilfegesuch vorliegen, bei dem betroffene Steuerpflichtige klar identifiziert werden können. Bei einer Anfrage für Bankinformation muss auch die entsprechende Bank eindeutig identifizierbar sein.
Keine «Fishing Expeditions»
Die Bestimmungen seien nicht rückwirkend anwendbar, schreibt das EFD. Bezüglich des Austausch von Bankinformationen gilt also das Datum der Unterzeichnung als Stichtag. Wie bei den früher unterzeichneten DBA seien zudem sogenannte «Fishing Expeditions» ausgeschlossen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsste in einer Stellungnahme, dass das neue DBA die vom Bundesrat für die Schweiz geforderten OECD-Bedingungen übernimmt.
Schiedsgerichtsklausel angepasst
Neben der Ausweitung der Amtshilfe sei die Gelegenheit der Verhandlungen mit den USA dazu benutzt worden, um die Schiedsgerichtsklausel im bisherigen DBA anzupassen, schreibt das EFD weiter. Es sei durch eine Formulierung ersetzt worden, die dem OECD-Musterabkommen entspreche. Zudem wurde im neuen DBA vereinbart, Dividenden, die an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) ausgerichtet werden, im Quellenstaat von der Besteuerung auszunehmen. Bisher waren nur Dividenden von Quellensteuern befreit, die Pensionskassen bezahlt wurden.
Weitere Verhandlungen vereinbart
Separat zum Änderungsprotokoll wurde laut EFD mit den USA vereinbart, innerhalb den nächsten zwei Jahren weitere Verhandlungen über die Revision des bestehenden Abkommens zu führen.
Übernahme der OECD-Normen
Der Bundesrat hatte am 13. März entschieden, die OECD-Normen bezüglich des Austauschs von Informationen in Steuerfragen zu übernehmen. Seither erweiterte die Schweiz ihre DBA mit neun Ländern: Österreich, Dänemark, Frankreich, Finnland, Grossbritannien, Luxemburg, Norwegen, Mexiko und den Faröer-Inseln. Als unterzeichnetes Abkommen zählt zudem auch jenes mit Spanien. Mit Spanien besteht im geltenden DBA eine automatische Meistbegünstigungsklausel, sofern die Schweiz mit einem anderen EU-Staat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart.
Noch diese Woche weg von der grauen Liste?
Insgesamt muss die Schweiz zwölf revidierte DBA unterzeichnen, um von der OECD von der Grauen Liste von Ländern, die in Steuerfragen nicht ausreichend kooperieren, genommen zu werden. Da der Bundesrat auch für die Unterzeichnung eines DBA mit Katar grünes Licht gegeben hat und dieses am Donnerstag unterzeichnet werden soll, dürfte dies noch diese Woche geschehen. Nicholas Bray, OECD-Sprecher für Steuerfragen, bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen, die in der Presse zirkulierten. «Wenn das der Fall ist, wird sie [die Schweiz] von der Grauen Liste genommen», sagte er der Nachrichtenagentur SDA. Auch Luxemburg, Belgien und Österreich wurden bereits wieder von der dieser Liste gestrichen.
Wie François Bastian von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Finanzdepartements (EFD) sagte, dürften die ersten überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkommen 2010 in Kraft treten – unter der Bedingung, dass das Parlament den Abkommen definitiv zustimmt und keine Referenden dagegen ergriffen werden. (awp/mc/pg/34)