Die Revisionsaufsichtsbehörde wurde vom Parlament in der letzten Wintersession mit dem neuen Revisionsrecht geschaffen. Sie soll sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen Revisionen vornehmen. Für die Revisionsstellen der Publikumsgesellschaften dient sie als Aufsichtsbehörde. Zudem leistet sie internationale Amts- und Rechtshilfe.
Dem EJPD zugeordnet
Die neue Behörde wird administrativ dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet. Spätestens im kommenden Herbst wählt der Bundesrat den fünfköpfigen nebenamtlichen Verwaltungsrat und die Direktorin oder den Direktor. Danach ist der Verwaltungsrat für die weiteren Aufbauarbeiten verantwortlich.
Strukturell und personalrechtlich wie eine privatwirtschaftliche Organisation
Die Aufsichtsbehörde wird strukturell und personalrechtlich wie eine privatwirtschaftliche Organisation funktionieren. Finanziert wird sie ausschliesslich durch Gebühren der zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmen. Dies gilt bereits für die Aufbauphase, so dass dem Bund keinerlei Kosten erwachsen.
Revisionsaufsichtsgesetz als Rahmenerlass
Das EJPD wird die Ausführungsbestimmungen zum Revisionsaufsichtsgesetz als Rahmenerlass zusammen mit dem Verwaltungsrat erarbeiten. Das international abgestimmte Berufs- und Standesrecht der Revisoren soll dabei grundsätzlich nicht durch staatliche Regelungen ersetzt werden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung können Gesetz und Verordnung in der zweiten Hälfte 2007 in Kraft treten. Zum gleichen Zeitpunkt wird die neue Behörde ihre Tätigkeit aufnehmen. (awp/mc/gh)