Demnach bleibt der Notenbankchef nicht mehr lebenslänglich, sondern nur noch sechs Jahre im Amt. Sein Mandat kann ein einzige Mal verlängert werden, hiess es nach einem Treffen des Ministerrats. Die bisherige Regel, nach der es dem Verwaltungsrat der Notenbank obliegt, den Gouverneur auszuwählen, bleibt. Präsident und Regierung werden dann nach wie vor gebeten, die Nominierung zu ratifizieren. (awp/mc/as)