Niedersachsen erwägt Verkauf von VW-Anteilen
Dies jedoch nur, wenn sich durch die «Integration» von Porsche und VW der 20-Prozent-Anteil des Landes erhöhen sollte. Einen Beschluss dazu gebe es nicht, sagte Möllring und dementierte damit anderslautende Informationen aus Kabinettskreisen. Um wie viele Aktien es sich handeln könnte, sagte Möllring nicht. «Das ist alles Spekulation.»
Sperrminorität von 20 Prozent
Bei VW gilt bei wichtigen Entscheidungen in der Hauptversammlung eine Sperrminorität von 20 Prozent. Niedersachsen hält aktuell knapp über 20 Prozent und hat damit faktisch ein Vetorecht. Nach Angaben der Regierung hält das Land derzeit 59 Millionen der insgesamt 295 Millionen Stammaktien der Volkswagen AG. Die Stammaktie des Unternehmens legte am Montagnachmittag um rund 0,85 Prozent auf 73,34 Euro zu. Das VW-Paket Niedersachsens ist damit an der Börse derzeit rund 4,3 Milliarden Euro wert.
EU hält Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig
Derweil hält die EU die Sonderrechte Niedersachsens bei Volkswagen nach wie vor für rechtswidrig. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung bereits im November 2008 aufgefordert, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachzukommen und die besondere Sperrminorität des Landes Niedersachsen von 20 Prozent abzuschaffen. Das sagte eine Sprecherin von EU-Binnenkommissar Michel Barnier am Montag auf Anfrage in Brüssel. Dennoch blieb das Veto-Recht in der kurz danach beschlossenen Neufassung des Volkswagen-Gesetzes bestehen.
«Letzte Frist» verstreichen lassen
Schon 2008 hatte die Kommission eine letzte Frist zur Änderung des VW-Gesetzes gesetzt. Als die Frist verstrichen war, handelte die Kommission aber nicht. De facto ruht das Verfahren gegen Deutschland wegen Verstosses gegen das EU-Recht in Brüssel. «Wir haben noch keine Entscheidung über weitere Schritte getroffen», sagte die Sprecherin und sprach von einem komplizierten Fall, der «Befindlichkeiten» treffe. Die Überlegungen des Landes Niedersachsen, möglicherweise Anteile zu verkaufen, wollte sie nicht kommentieren.
Dauerstreit zwischen Brüssel und Deutschland
Wie aus Kommissionskreisen verlautete, halten die EU-Experten die vorgenommenen Änderungen am VW-Gesetz nicht für ausreichend, wollten im vergangenen Jahr aber wegen der Krise der Autobranche nicht aktiv werden. Das VW-Gesetz ist seit Jahren Thema eines Dauerstreits zwischen Brüssel und Deutschland. 2007 hatte das EU-Gericht Regelungen des VW-Gesetzes gekippt, weil nach Ansicht der Richter die Beschränkung der Stimmrechtsanteile gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs verstösst. Dies könnte ausländische Kapitalgeber davon abhalten, in VW zu investieren, hiess es zur Begründung. Damit waren die Richter der Auffassung der EU-Kommission gefolgt. (awp/mc/ps/19)