NR beschliesst Verlängerung des Ärztezulassungsstopps um ein Jahr
Claude Ruey (LPS/VD) beantragte für eine Kommissionsminderheit, das zweimalige Nichteintreten auf die Vorlage des Ständerates zu bestätigen. Der Stopp sei freiheitsfeindlich und schlecht sowohl für die Ärzte wie für die Patienten. Auch ohne ihn sei keine Lawine von Ärzten aus der EU zu befürchten. Mit 134 zu 37 Stimmen lenkte der Rat aber ein. Andernfalls drohten eine Leistungsausweitung und hohe Zusatzkosten für die obligatorische Krankenversicherung, sagten die Kommissionssprecher und andere Votanten. Der Ärztestopp sei zwar unschön, zurzeit aber das einzige Steuerungsinstrument.
Allgemeinmediziner nicht ausgenommen
Eine links-grüne Kommissionsminderheit unter Yvonne Gilli (Grüne/SG) wollte Allgemeinmediziner FMH vom Zulassungsstopp ausnehmen. Die Hausärzte würden zur Mangelware. Mit 113 zu 58 Stimmen lehnte es der Rat ab, für die kurze verbleibende Zeit am Beschluss materiell etwas zu ändern. Der Ständerat hatte den Ärztestopp bis Ende 2010 verlängert. Stillschweigend liess es der Nationalrat nun bei einer Erstreckung um ein Jahr bewenden. Er verstärkte damit den Druck auf den Ständerat, rasch eine Nachfolgelösung zur Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten auszuarbeiten.
Einlenken des Ständerats erwartet
In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 161 zu 15 Stimmen. Der Ständerat dürfte sich noch in dieser Session dem Nationalrat anschliessen. Seine Kommission will Ende Juni einen «Systementscheid» zwischen drei Modellen der Nachfolgeregelung treffen und ihre Anträge im Herbst dem Plenum unterbreiten.
NR hält bei Medikamentenpreisen an letzter Differenz fest
Die Gesetzesvorlage zur Zulassung und Vergütung von Medikamenten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist noch nicht unter Dach. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Differenz stehen lassen. In der letzten Runde hatte der Ständerat beschlossen, dass der Bundesrat für eine «preisgünstige Arzneimittelversorgung» in der Grundversicherung zu sorgen hat. Im Gegensatz zum Nationalrat und gegen den Willen von Pharmavertretern wollte er aber nicht im Gesetz umschreiben, was unter preisgünstig zu verstehen ist.
F+E-Kosten «angemessen» berücksichtigen
Mit 111 zu 66 Stimmen beharrte der Nationalrat nun auf einer solchen Umschreibung und seinem ursprünglichen Beschluss. Danach gelten Arzneimittel als wirtschaftlich im Sinne von preisgünstig, wenn sie die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleisten. Bei Originalpräparaten werden die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigt. Der Kompromissvorschlag einer von Ruth Humbel (CVP/AG) angeführten Kommissionsminderheit wurde abgelehnt. Er wollte auf die Berücksichtigung der Forschungs- und Entwicklungskosten verzichten und dafür ausdrücklich festhalten, dass bei Originalpräparaten der therapeutische Mehrwert berücksichtigt wird.
Tür und Tore für Rekurse offen?
Bundespräsident Pascal Couchepin setzte sich mit einer links-grünen Kommisisonsminderheit unter Jacqueline Fehr (SP/ZH) vergeblich für die «klare» Formulierung des Ständerates ein. Diese stütze die heutige Praxis, während die Fassung des Nationalrates mit ihren teils widersprüchlichen Elementen Tür und Tor für Rekurse öffne. (awp/mc/ps)