NR-Kommission will Parlament bezüglich SNB-Goldverteilung einschalten

Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates als Oberaufsichtsbehörde mit einer Motion. Die Mehrheit der GPK rechnet damit, dass in den nächsten Jahren eine weitere Tranche an überschüssigen Goldreserven von möglicherweise 5 bis 10 Milliarden Franken flüssig werden könnte. In diesem Falle wäre das Parlament einzuschalten. Zu diesem Zweck müsse das Nationalbankgesetz jetzt geändert werden. Nachdem alle Vorschläge zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven vor dem Volk oder im Parlament gescheitert waren, sah der Bundesrat keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der Nationalbank zu blockieren. Das war nach Meinung der GPK-Mehrheit rechtlich fragwürdig.


14 Milliarden an die Kantone und von 7 Milliarden an den Bund
Die GPK-Mehrheit ist der Ansicht, dass die Auszahlung von 14 Milliarden an die Kantone und von 7 Milliarden an den Bund einer besonderen Rechtsgrundlage bedurft hätte. Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen habe politischen Schaden angerichtet, da sich dazu weder das Parlament noch das Volk habe äussern können. Den Entscheid des Bundesrates, die Erlöse aus den überschüssigen Goldreserven nach dem klassischen Verteilschlüssel auszuschütten, hält die GPK dagegen für rechtlich vertretbar. Doch hätte der Bundesrat seine Beweggründe dem Parlament und dem Volk früher, deutlicher und ausführlicher kommunizieren müssen.


Plötzliche Eile
Nicht nachvollziehbar ist für die GPK-Mehrheit die plötzliche Eile, in welcher der Bundesrat den Goldschatz innerhalb von drei Monaten verteilt habe. Die GPK-Minderheit verweist dagegen auf die Stellungnahme der Kantone, die als Mehrheitsaktionäre der Nationalbank eine rasche Auszahlung gefordert hatten. Besonders kritisiert die GPK, dass der Bundesrat Parlament und Öffentlichkeit missverständlich und nicht immer konsistent informiert habe. Sie fordert den Bundesrat auf, in seinen Erläuterungen künftig klar zu unterscheiden zwischen seiner politischen und seiner rechtlichen Beurteilung einer Situation.


Richtungswechsel
Die Information des Bundesrates zu seinem plötzlichen Richtungswechsel am 2. Februar 2005 vermag die GPK nicht zu befriedigen. Sie erwartet bis Ende August eine Stellungnahme zu ihrem Bericht. Darin soll über die Meinungsbildung im Bundesrat zur Goldverteilung informiert werden. Die SPS hatte fünf Tage nach dem Bundesratsentscheid eine Aufsichtseingabe an die GPK eingereicht. Sie stützte sich dabei auf ein Gutachten des St. Galler Rechtsprofessors Philippe Mastronardi. Die GPK zog für ihre Abklärungen den Luzerner Rechtsprofessor Paul Richli bei. (awp/mc/gh)

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