NR-Kommission will Schraube für Arbeitslose anziehen
Für Personen unter 25 Jahren ohne Kinder sollen es sogar nur 130 Taggelder sein. Den Entscheid zu diesen zusätzlichen Taggeld-Beschränkungen traf die WAK mit 17 zu 8 Stimmen.
Kürzere Beitragsdauer – kürzere Leistungsdauer
Im übrigen ist die WAK Bundesrat und Ständerat bei den anderen Kürzungen der Taggeldbezugsdauer gefolgt. Wer nur 12 Monate in die Kasse einbezahlt hat, soll nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander bezahlt hat, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten. 520 Taggelder – wie noch vor einigen Jahren üblich – sollen nur noch Arbeitnehmer erhalten, die mindestens 55-jährig sind und 22 Monate einbezahlt haben. Wie der Bundesrat will die WAK des Nationalrats zudem, dass Kanton mit hohen Arbeitslosenquoten die Taggeldbezugsdauer nicht mehr um 120 Tage erhöhen dürfen. Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, diese Bestimmung aus dem Gesetz zu streichen. (awp/mc/ps/27)