NR will Massnahmen gegen «kalte Betten» nicht im Gesetz

Mit der Gesetzesrevision wollen Bundesrat und Parlament der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Kantone sollen gemäss Vorschlag des Bundesrats in den Richtplänen Gebiete bezeichnen, in denen mit «besonderen Massnahmen» für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen gesorgt werden muss.


«Einfache und liberale Lösung» gefordert  
Der Ständerat hatte im Juni eine ganze Reihe von Präzisierungen zu diesen Massnahmen angebracht. So wollte er Kantonen und Gemeinden vorschreiben, die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, die Hotellerie und günstige Erstwohnungen zu fördern und Zweitwohnungen besser auszulasten. Zudem wollte er definieren, wann das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist. Der Nationalrat hat nun am Dienstag in der Differenzbereinigung sämtliche Vorschläge wieder verworfen. Es brauche eine «einfache und liberale Lösung», sagte Werner Messmer (FDP/TG). Es sei fatal zu glauben, dass man von Bern aus eine Lösung für alle schaffen könne.


Leuenberger bevorzugt ständeratliche Variante
Dem widersprach Bastien Girod (Grüne/ZH). Der Nationalrat solle in dieser Frage der kleinen Kammer vertrauen, da im Ständerat die von den «kalten Betten» besonders betroffenen Kantone gut vertreten seien. Auch Bundesrat Moritz Leuenberger sprach sich für die ständerätliche Variante und gegen den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats aus. Er gab zwar Sep Cathomas (CVP/GR) ein Stück weit Recht, der sich auf den Standpunkt stellte, die Präzisierungen gehörten in die Verordnung und nicht ins Gesetz. Doch wenn man die Massnahmen in der Verordnung regelte, «dann würden sie uns im Abstimmungskampf um die Initiative fehlen», sagte Leuenberger. Mit generellen Formulierungen aber habe der Gegenvorschlag keine Chance gegen die Initiative. Die grosse Kammer folgte Leuenberger und dem Ständerat jedoch nicht. Sie lehnte mit 97 zu 77 Stimmen einen entsprechenden Minderheitsantrag aus der vorberatenden Kommission ab und kippte damit die Massnahmen wieder aus dem Gesetz.


Absage an jährliche Kontingente
Auch Anträge über die Einführung jährlicher Kontingente sowie über die Definition des Verhältnisses von Erst- und Zweitwohnungsbau lehnte sie mit grosser Mehrheit ab. In einem weiteren Punkt widersprach der National- dem Ständerat: Er will daran festhalten, die raumplanerischen Vorschriften für den Um- oder Neubau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen – insbesondere von Bauernhäusern – zu lockern. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat. (awp/mc/ps/16)

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