«Panalpina selbst wird von den US-Behörden nicht beschuldigt», sagte Panalpina-Sprecher Martin Spohn gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Das Unternehmen muss dem US-Justizministerium aber Unterlagen über Speditionsdienstleistungen für Kunden nach Ölförderländern herausgeben.
Nigeria, Kasachstan, Saudi-Arabien
Das US-Justizministerium untersucht Geschäfte von diversen im Ölgeschäft tätigen Panalpina-Kunden wegen Korruptionszahlungen in Nigeria, Kasachstan und Saudi-Arabien. «Im Moment gehen wir davon aus, dass keine Untersuchungen gegen Panalpina erfolgen wird», sagte Spohn.
Dennoch mahnt der Konzern, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar sei, «ob und allenfalls in welchem Umfang die US-Behörden Sanktionen gegen Panalpina-Kunden oder gegen Panalpina selber» verhängen könnten. Rückstellungen für allfällige Zahlungen habe Panalpina aber nicht gebildet, sagte der Sprecher.
Selbstanzeige eines Kunden
Eingeleitet wurde die Justizuntersuchung nach der Selbstanzeige eines im Ölgeschäft tätigen Panalpina-Kunden, wie Spohn sagte. Die US-Firma gab an, nigerianischen Beamten Schmiergelder geleistet zu haben, um bei der Einfuhrzollabfertigung bevorzugt behandelt zu werden. Der Panalpina-Kunde habe sich mit den US-Behörden auf eine Busszahlung geeinigt (plea bargaining). In der Folge dieser Einigung hätten sich auch weitere Panalpina-Kunden aus dem US-Ölsektor selbst angezeigt, die befürchteten, in Schmiergeldzahlungen verwickelt gewesen zu sein.
Laut Berichten von US-Medien hat das US-Justizministerium Anfang Juli insgesamt elf US-Ölfirmen angeschrieben und sie aufgefordert, ihre Geschäftsbeziehungen mit Panalpina darzulegen. Von einem solchen Brief hatte man beim Basler Konzern am Mittwoch allerdings keine Kenntnis.
Interner Verhaltenskodex
Panalpina wolle nun in der internen Untersuchung, die von der Anwaltskanzlei Baker&McKenzie durchgeführt wird, abklären ob Schmiergelder geflossen seien und allenfalls durch wen und wer davon profitierte, sagte Spohn. Angaben über die Dauer der Untersuchung konnte er aber nicht machen.
«Ungebührliche Zahlungen» verboten
Panalpina verbietet in einem internen Verhaltenskodex «ungebührliche Zahlungen» in allen Ländern. Den Kodex müssten alle Mitarbeitenden unterschreiben – er droht fehlbaren Mitarbeitenden auch disziplinarische Massnahmen bis zur Entlassung.
Die Ereignisse um Panalpina verschreckten die Anleger. An der Schweizer Börse sank die Panalpina-Aktie im Verlauf des Mittwochvormittags um fast 10%. Bis Börsenschluss erholte sich der Titel aber deutlich und lag mit einem Kurs von 243,10 CHF noch um 2,0% unter dem Schlusskurs vom Dienstag. (awp/mc/pg)