Panalpina muss nach einer Entscheidung des Bundesstrafgerichts versiegelte Akten öffnen, wie die Weko auf Anfrage einen entsprechenden Artikel im «TagesAnzeiger» bestätigte.
Selbstanzeige einer Spedition
Die Weko hatte nach der Selbstanzeige einer Spedition die Büros des Branchenverbandes Spedlogswiss sowie mehrerer Firmen im Oktober 2007 durchsucht, darunter Panalpina und Kühne + Nagel. Die Unternehmen sollen unzulässige Abreden bei Tarifen und Zuschlägen für Bodenfracht und Lagerlogistik getroffen haben. Weil Panalpina wichtige Unterlagen nicht freigeben wollte, zog die Wettbewerbsbehörde vor das Bundesstrafgericht. Dessen jüngst veröffentlichter Entscheid vom 14. März 2008 gibt der Weko Recht.
Einspruch gegen Entscheid
Doch Panalpina legte gemäss Weko Einspruch gegen diesen Entscheid ein. Das Transportunternehmen bezeichnet die Massnahmen als unverhältnismässig und beruft sich auf das Anwaltsgeheimnis. Unter den versiegelten Dokumenten befänden sich auch E-Mails der Firmenanwälte, so die Argumentation.
Ende des Rechtsstreits nicht in Sicht
Ein Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht. Weko-Sprecher Patrick Ducrey erklärte gegenüber AWP, es könne noch Monate bis zu einer endgültigen Entscheidung dauern. Auf eine Signalwirkung hofft die Behörde vor allem in der Frage, ob das Anwaltsgeheimnis auch für Juristen in Unternehmen gilt. Bisher hatten die Richter dies nur freien Anwälten zugestanden. Panalpina-Anwalt Mark Livschitz wollte sich auf Anfrage mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äussern. Das Unternehmen selber war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (awp/mc/gh)