2007 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung gegen grosse Speditionsunternehmen eröffnet, unter ihnen Panalpina und Kühne+Nagel. Sie werden verdächtigt, verbotene Abreden über Zuschläge, Gebühren oder Tarife für Speditionsdienstleistungen und Lagerlogistik getroffen zu haben.
Koordinierte Hausdurchsuchungen
Im vergangenen Oktober hatte die Weko mit der EU-Kommission und dem US-Justizministerium in einer koordinierten Aktion Hausdurchsuchungen bei verdächtigten Firmen durchgeführt, unter anderem bei Panalpina in Glattbrugg und Basel. Dabei wurden diverse Firmenunterlagen und Datenträger sichergestellt.
Akten teilweise versiegelt
Auf Ersuchen von Panalpina wurden diese teilweise versiegelt. Im vergangenen März ermächtigte das Bundesstrafgericht die Weko, die Unterlagen zu sichten. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Panalpina nun abgewiesen. Laut dem Urteil können die versiegelten Akten für die Untersuchung von Bedeutung sein.
Anwaltsgeheimnis vergeblich geltend gemacht
Panalpina hatte zudem erfolglos argumentiert, dass sich unter den Dokumenten auch Akten der Unternehmensanwälte befänden, die dem Anwaltsgeheimnis unterstehen würden. Gemäss den Lausanner Richtern ist das Anwaltsgeheimis hier aber gar nicht anwendbar, da die Unterlagen auch anderen Personen zugänglich waren. (awp/mc/ps/26)