Paramount beschreitet neue Wege im Streit um ENR

Der Offene Brief ist an Gustav O. Stenbolt, CEO der Valartis-Gruppe und Verwaltungsrats-Präsident von ENR sowie VR-Mitglied von EPH, adressiert. Für Paramount unterzeichneten VR-Präsident Georg von Opel und VR-Mitglied Gregor Joos. ENR wird von der Valartis-Gruppe kontrolliert; Paramount hält rund einen Drittel an ENR. Im in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ; Ausgabe 17.12.) publizierten Schreiben wird die Absetzung von Valartis als Verwalterin bzw. Vermögensverwalterin von ENR und EPH gefordert. Zudem soll ENR das Kapital an ihre Aktionäre ausschütten, das die Beteiligungsgesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften nicht gemäss Statuten und Investitionsrichtlinien investieren wollten oder könnten.


Verantwortlichkeits-, Sonderprüfungs- und Anfechtungsklagen hängig
Der Konflikt zwischen Paramount als ENR-Minderheitsaktionärin und Valartis ist mit dem Antrag auf eine Sonderprüfung bei ENR an deren Generalversammlung im Juni und vor einem Genfer Gericht im September 2009 ausgebrochen. In der Folge ist Paramount mit ihren Begehren in verschiedenen Instanzen unterlegen. Derzeit sind laut Paramount noch Verantwortlichkeits-, Sonderprüfungs- und Anfechtungsklagen hängig gegen Stenbolt und ENR.


Permanenter Interessenskonflikt
Im offenen Brief wird Stenbolt ein permanenter Interessenskonflikt vorgeworfen, den er vor allem zulasten der ENR-Minderheitsaktionäre auszunützen scheine. Dabei macht Paramount fünf Aspekte geltend: Erstens habe Stenbolt bei ENR eine Anlagepolitik verfolgt, die zwar die Erfüllung der bankengesetzlichen Kapitalanforderungen bei Valartis unterstütze, nicht aber im Interesse aller ENR-Aktionäre gewesen sei. Zweitens habe Valartis umfangreiche Barmittel von ENR eingesetzt, ohne diese angemessen zu entschädigen.


Fünf Aspekte geltend gemacht
Drittens habe ENR seit Ende 2007 keine eigentlichen Private-Equity-Investitionen mehr getätigt. Statt dessen sei Mitte 2009 ein umfangreiches Obligationen-Portfolio aufgebaut worden, obwohl dies nicht dem Zweck von ENR entspreche. Viertens habe sich Valartis von ENR und EPH Management- und Performance-Gebühren auszahlen lassen, die in einem bedeutenden Missverhältnis zur Leistung von Valartis gestanden oder wegen fragwürdiger Bewertungen zu hoch ausgefallen seien. Und fünftes habe es Stenbolt auch zugelassen, dass bei ENR unrichtige und unvollständige Angaben über die Beherrschungsverhältnisse durch Valartis bzw. durch ihn selbst gemacht worden seien. (awp/mc/ss/04)

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