Das Gesetz gibt den Landwirten neue Möglichkeiten, zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Sie können Gästezimmer, Molken- und Heubäder, Besenbeizen, Hofschenken und Buschwirtschaften auf dem Bauernhof oder Hobbytierhaltung offerieren und Energie aus Biomasse erzeugen. Letzter Streitpunkt waren die zulässigen Kompostieranlagen. Der Ständerat fügte sich dem Vorschlag des Nationalrates, dass Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse sowie Kompostanlagen, aus denen Biogas erzeugt wird, in der Landwirtschaftszone erstellt werden dürfen.
Betriebsnahe Tätigkeiten
Ausbauten für nicht landwirtschaftliche, aber betriebsnahe Tätigkeiten dürfen erstellt werden, wenn der Betrieb ohne das Zusatzeinkommen nicht überleben könnte. Die Landwirte können auch Personal für den Nebenwerwerb anstellen dürfen. Die Hauptarbeit muss aber bei der Bewirtschafterfamilie bleiben. (awp/mc/gh)