Der geltend gemachte Betrag entbehre jeglicher Vernunft und Grundlage und sei in keiner Art und Weise begründet, so die GKB. Sie hält fest, dass die Angelegenheit «Parmalat» durch PriceWaterhouse-Coopers im Rahmen eines Spezialberichts an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ausführlich untersucht und aufgearbeitet worden ist. Dabei sei kein aufsichtsrechtliches Fehlverhalten der GKB festgestellt worden.
In Misskredit bringen