Pauschalbesteuerung: Diskussion über nationale Regelung neu entfacht
Dies sagt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Sie, die schon einige Vorstösse zum Thema eingereicht hat, doppelte am Montag mit einem Antrag für eine Kommissionsmotion in der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) nach.
Erneut Abschaffung der Pauschalbesteuerung verlangt
Darin fordert sie einmal mehr, dass der Bundesrat mit Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes die Pauschalbesteuerung abschafft. Die Besteuerung nach dem Aufwand verletze verschiedene Grundsätze, begründet Leutenegger Oberholzer ihren Vorstoss.
Mehr Transparenz gefordert
Die Baselbieter Nationalrätin fordert zudem, dass in Sachen Pauschalbesteuerung mehr Transparenz über die Zahl der Begünstigten und über die Praxis der einzelnen Kantone geschaffen wird. Es zeige sich, dass auch reiche, erwerbstätige Ausländer wie Victor Vekselberg von der Pauschalbesteuerung profitierten.
Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen
Die WAK hätte sich in nächster Zeit auch ohne den Antrag von Leutenegger Oberholzer mit der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer befassen müssen. Ihr liegt eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen vom April 2008 vor, welche denselben Wortlaut aufweist wie der SP-Antrag.
Pauschalbesteuerung im Kanton Bern erneut auf dem Tapet
Im Kanton Bern, wo die Ansiedlung des französischen Sängers Johnny Hallyday in Gstaad die Diskussion um die Pauschalbesteuerung entfacht hatte, wollen die Grünen das Thema im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 neu aufs Tapet bringen, wie Grossrat Blaise Kropf bestätigte. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung war vor zwei Jahren im Berner Grossen Rat hitzig diskutiert und mit 87 zu 59 Stimmen abgelehnt worden.
Finanzdirektoren nehmen’s gelassen
Bei der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) löst der Zürcher Entscheid vom Sonntag keine Aufregung aus. Die FDK sei gegenüber der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer positiv eingestellt, sagte FDK-Sekretär Andreas Huber auf Anfrage. Er gehe davon aus, dass sich die FDK gegen die Standesinitiative des Kantons St. Gallen aussprechen werde.
FDK empfiehlt Mindestbeitrag
Die FDK anerkenne die Steuerhoheit der Kantone und wolle die Pauschalbesteuerung nicht via Bundesgesetze abschaffen. Huber verweist auch die nach wie vor gültigen Empfehlungen, welche die kantonalen Finanzdirektoren an der Plenarversammlung von Ende September 2007 verabschiedet hatten. Darin empfahl die FDK den Kantonen, wie sie bei der Festlegung der Pauschalbesteuerung vorgehen sollen. Als Mindestbetrag wurde analog dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die Formel fünffacher Eigenmietwert oder fünffache Miete festgelegt. Als weiteres Element kommt bei der Berechnung der Lebensaufwand dazu.
Umstrittenes Steuermodell
Der Zürcher Entscheid komme für ihn «nicht ganz überraschend», hatte der FDK-Präsident, der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärt. Dieses Steuermodell sei in letzter Zeit stark in die Kritik geraten. «Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn ein Teil der Bevölkerung das Gefühl bekommt, dass andere bevorzugt behandelt werden.»
Für Diskussionen ist gesorgt
Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich werde nun sicher in der ganzen Schweiz für Diskussionen sorgen. «Auch in der Finanzdirektorenkonferenz wird das Thema in nächster Zeit wieder diskutiert werden», kündigte Wanner an. Keine Prognose wagte Wanner bezüglich der Auswirkungen auf den Steuerwettbewerb. (awp/mc/ps/19)