Ein Hochstapler hatte sich mit falschen Angaben die Zusage für diese Art der Steuer erschwindelt und damit wiederum sehr schnell eine Niederlassungsbewilligung erhalten.
Initiative will Pauschalbesteuerung ganz aufheben
Zudem haben Grüne und SP eine Volksinitiative für die Aufhebung der Pauschalbesteuerung lanciert. Diese Diskussionen haben nun dazu geführt, dass die Kantonsregierung die Steuerverordnung in diesem Punkt angepasst hat. Die Pauschalbesteuerung bemisst sich nach dem Lebensaufwand der in der Schweiz wohnhaften, aber nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen. Dieser Aufwand wurde bisher als das Fünffache des Mietzinses oder Eigenmietwerts sowie das Zweifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung berechnet.
Widerruf künftig möglich
Künftig werden die Steuern auf dem zehnfachen Mietwertes beziehungsweise den vierfachen Pensionskosten berechnet. Damit steigen die zu zahlenden Steuerbeträge. Wer für die Pauschalbesteuerung unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Steuerbehörden macht, muss künftig damit rechnen, dass die Pauschalbesteuerung widerrufen wird. (awp/mc/ps/12)