Pensionskassen: Mindestzinssatz bleibt bei 2 Prozent

Dies geht aus einer Mitteilung des Bundewsrats vom Mittwoch hervor. Demnach müsse ein höherer Mindestzinssatz auch abgelehnt werden, weil die weitere wirtschaftliche Entwicklung mit grossen Unsicherheiten behaftet sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Gleichzeitig weist der Bundesrat auch Forderungen nach einer weiteren Senkung des Mindestzinses zurück. Eine Senkung sei wegen der Erholung der Finanzmärkte nicht gerechtfertigt. (awp/mc/ps/16)

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