Pensionskassen und Versicherer erwarten keine Marktumwälzungen

Doch: «Verlierer sind jene knapp 20% der Kassen, die lediglich einen BVG-Minimalplan anbieten. Sie müssen bei der Finanzierung über die Bücher.» Zwei von drei Kassen bieten eine weitergehende Vorsorge mit tieferem Umwandlungssatz an. Sie seien vom Abstimmungsausgang weniger betroffen, sagt Konrad. Das deutliche Nein will er für eine selbstkritische, sachliche Standortbestimmung nutzen, wie er sagt. Laut Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung der Swisscanto, sind vor allem Kassen mit vielen Rentnern gefährdet. Um die Renten nicht anzutasten, müssten sie bei Engpässen auf die noch aktiven Versicherten zurückgreifen, entweder mit höheren Beiträgen oder auch mit tieferen Zinsen auf dem Sparkapital.


Kassensterben hat schon längere Zeit eingesetzt
Einen Trend, dass Kassen verschwinden, gebe es bereits, sagt Simeon. In den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der Kassen von 3’500 auf 2’500 zurückgegangen. Der Umwandlungssatz könne einen zusätzlichen Anstoss geben. Entscheidend für die Zukunft der Pensionskassen sei aber die Anlageseite. Und auch die Entwicklung der Lebenserwartung müsse in den kommenden fünf Jahren beobachtet werden. Der von der ASIP vorgeschlagene Runde Tisch sei ein guter Weg, zumal viele Menschen schlecht über die Pensionskassen informiert seien.


Lebensversicherer planen keine Ausstieg
Lebensversicherungen werden wegen des Ausgangs der Abstimmung nicht aus dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge aussteigen, wie Frank Keidel, Sprecher des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), sagt. «Nicht sie haben ja verloren, sondern die Angestellten, die die Renten quersubventionieren.» Sollten sich die Rahmenbedingungen aber verschlechtern, schliesst Keidel nicht aus, dass sich Gesellschaften aus der Vollversicherung zurückziehen, in der sie Anlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko für die Versicherten komplett tragen. «Für über 150’000 KMU-Betriebe, die dort versichert sind, wäre das gravierend.»


Anlagerisiken auf Kunden übertragen?
Eine mögliche Variante für diesen Fall wäre, dass die Versicherung die Anlagerisiken nicht mehr trägt, sondern auf die Kunden überträgt. Das allfällige Sanierungsrisiko läge dann bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie bei den Pensionskassen. Das bestätigt Martin Läderach, Sprecher von Swiss Life. Er argumentiert mit der Gewinnausschüttungsquote (Legal Quote). «Würde sie vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln, müsste sich Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll.»


Kein Verständnis für Forderungen nach mehr Transparenz
Die Forderungen der Abstimmungsgewinner nach einer verstärkten Aufsicht, einer Begrenzung von Gewinnen und Verwaltungskosten, mehr Transparenz und einem Verbot, Vermögen in hoch riskanten Hedge Funds anzulegen, beurteilen ASIP und SVV insgesamt eher skeptisch. Für eine verschärfte Aufsicht sehen sie keinen Anlass. ASIP-Direktor Konrad verweist auf die BVG-Strukturreform, die zurzeit vom Parlament bereinigt wird. Sie trage vielen Bedenken der Gewinner Rechnung. Lebensversicherer unterstünden der unabhängigen Aufsicht der FINMA, sagt Keidel. Die Gewinne der Versicherer seien seit der Einführung der Legal Quote beschränkt. (awp/mc/ps/30)

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