Ein Nein könnte gemäss dem Volkswirtschaftsminister die Schweizer Wirtschaft in eine eigentliche Krise stürzen. SVP-Nationalrat Luzi Stamm warnte dagegen davor, dass mit der Personenfreizügigkeit «unser Wohlstand auf den EU-Durchschnitt hinuntergewirtschaftet wird». Zur kontradiktorischen Veranstaltung im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 25. September hatten das Zürcher Komitee «Ja zum Personenverkehrs-Abkommen» und der kantonale Gewerbeverband Zürich eingeladen.
Wichtige Weichenstellung
Für Deiss geht es um eine «wichtige Weichenstellung» für die Schweiz. Es würden aber keine späteren europapolitischen Entscheidungen vorgespurt, sagte er laut Redetext. Diejenigen, die die Vorlage ablehnten und den «Weg in die Ungewissheit» vorzögen, spielten mit dem Feuer.
Personenfreizügigkeit hat sich bewährt
Die mit den Bilateralen I vor fünf Jahren beschlossene Personenfreizügigkeit mit den 15 EU-Mitgliedstaaten habe sich bewährt. Sie habe der Schweiz wirtschaftliche Gewinne von rund 8 Mrd CHF gebracht. Mit der Ausdehnung auf die 10 neuen EU-Mitglieder sei mit einem Wachstumsimpuls von 0,2 bis 0,3% zu rechnen, was über einer Mrd CHF bedeute.
Schweizer Unternehmen profitieren
Schweizer Unternehmen profitierten direkt von der Personenfreizügigkeit, indem gezielt Arbeitskräfte in den neuen EU-Staaten rekrutiert werden könnten. Da die Freizügigkeit in Etappen eingeführt werde, drohe keine unkontrollierte Zuwanderung. Und es könne ja nur in die Schweiz kommen, wer einen gültigen Arbeitsvertrag habe.
Flankierende Massnahmen
Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Schweizer Unternehmen würden die flankierenden Massnahmen verschärft. Die Sozialpartner stünden voll dahinter, sagte Deiss. Die Ängste vor einer bevorstehenden Masseneinwanderung und vor Lohndumping seien unbegründet. Ein Nein zur Personenfreizügigkeit hätte im Gegenteil eine grössere Arbeitslosigkeit zur Folge.
Tür und Tor offen
Freizügigkeits-Gegner Luzi Stamm glaubt, dass die Schweizer Behörden durch den Vertrag die Möglichkeit verlieren, die Einwanderung zu steuern oder zu begrenzen. Es stimme nicht, dass ein Arbeitsvertrag die Voraussetzung für die Einwanderung sei. Jedermann könne nämlich auch als selbstständig Erwerbender einwandern. Auch die flankierenden Massnahmen könnten umgangen werden. Als Einmanngesellschaft könne jemand eine Arbeit zu einem Pauschalpreis anbieten, auch wenn er dabei nur einen Hungerlohn verdiene. Für die Schweizer Wirtschaft sei die Personenfreizügigkeit keine Voraussetzung für den Zugang zu den freien Märkten, sagte Stamm. (awp/mc/as)