Phonak: Bundeskartellamt verteidigt Ablehnung von Resound-Übernahme

Dies sagte der Präsident des deutschen Kartellamtes, Bernhard Heitzer, in einem Interview mit der «Finanz und Wirtschaft» (Ausgabe 25.04.). Die Zuständigkeit des deutschen Kartellamtes sei gegeben, da beide Unternehmen in Deutschland Hörgeräte vertreiben und in geringem Umfang auch herstellen würden.


Bundeskartellamt sieht gerichtlicher Auseinandersetzung gelassen entgegen


Das Nein zur Übernahme sei auch nicht allein auf Deutschland zu begrenzen gewesen, so Heitzer. Hinsichtlich der bevorstehenden Auseinandersetzung mit Phonak zeigt er sich zuversichtlich: «Ich kenne keine Entscheidung des Bundeskartellamtes, die wegen Völkerrechtswidrigkeit aufgehoben wurde. Wir sehen der gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.» Weiter bezeichnete Heitzer die Margen der Hörgerätehersteller als «ausserordentlich hoch». (awp/mc/ab)
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