Über den Vergleich hätten die beiden Medizinaltechnikunternehmen Stillschweigen vereinbart, bestätigten die beiden Firmen auf Anfrage einen Bericht der «Berner Zeitung» vom Mittwoch. Einzelheiten wurden nicht genannt.
Phonak klagte Disetronic wegen Vertragauflösung
Der Hörgerätehersteller Phonak hatte Disetronic im September 2006 wegen Vertragsverletzung eingeklagt und eine Schadenersatzsumme von 5,6 Mio CHF und 38`900 USD gefordert. Disetronic habe einen Vertrag ohne Grund aufgelöst. Darin war festgehalten, dass Phonak Disetronic bis 2008 Fernsteuerungen für Insulinpumpen liefern kann.
Widerklage von Disetronic
Disetronic reichte daraufhin Widerklage ein und forderte von Phonak 3,1 Mio CHF und einen vom Gericht festzulegenden Betrag von über 10`000 USD. Die Firma sei damals berechtigt gewesen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Sie habe wegen den Fernsteuerungen eine Patentverletzungsklage befürchten müssen. (awp/mc/ar)